Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein.
Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
In welcher Reihenfolge versichere ich mein neues Wohnmobil?
Du brauchst für die Angebotsberechnung einige Angaben des Wohnmobils (Listenpreis, Baujahr) und musst Deinen Schadenfreiheitsrabatt kennen. Wenn das Wohnmobil ein neu hinzukommendes Fahrzeug ist, können wir es als „Zweitwagen“ einstufen. In unserem Online-Tarifrechner kannst Du nun Deine Prämie berechnen.
Du entscheidest Dich auf Basis unseres Angebots für eine Versicherungskonstellation (Vollkasko / Teilkasko).
Du forderst bei uns eine EVB zur Anmeldung Deines Wohnmobils bei der Zulassungsstelle an. Dies kannst Du bei uns per Mail oder telefonisch initiieren.
Du bekommst per Mail von uns eine EVB zugesandt. Diese übergibst Du entweder demjenigen, der das Wohnmobil anmeldet oder Du nimmst sie selbst mit zur Zulassungsstelle.
Im gleichen Zuge reichst Du bei uns den Antrag einer Wohnmobilversicherung ein. Den Antrag findest Du ebenfalls auf unserer Seite. Zusammen mit dem Antrag benötigen wir eine Kopie der Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugbrief oder -schein).
Wir bzw. unser Versicherer sendet Dir die Police zu
Wie muss ein Wohnmobil zugelassen sein, damit es in unserem Spezial-Tarif versichert werden kann?
Das Wohnmobil muss als Wohnmobil (Zulassung M1 SA bzw. 500 21 alt) zugelassen sein.
Eine Zulassung als Lieferwagen oder LKW reicht nicht aus.
Benötige ich immer eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Anmeldung meines Wohnmobils?
Benötige ich immer eine EVB (elektronische Versicherungs-bestätigung) zur Anmeldung meines Wohnmobils?
Ja. Lediglich bei einem Versichererwechsel wird keine EVB an den Kunden verschickt. In diesem Fall sendet der Versicherer die Bestätigung an das zuständige Straßenverkehrsamt und gewährt ab der nächsten Hauptfälligkeit dann den Versicherungsschutz.
Muss ich bei einem Versichererwechsel meine Versicherung des Wohnmobils selber kündigen?
Ja. Du kannst entweder spätestens 1 Monat vorher zum Ablauf kündigen (das unterschriebene Kündigungsschreiben kannst du mittlerweile auch per eMail an die Versicherer senden) oder aufgrund einer Prämienerhöhung. Im Falle einer Prämienerhöhung kann innerhalb von einem Monat nach Zugang des Mitteilungsschreibens gekündigt werden. Gegenüber der Zulassungsstelle musst Du nichts unternehmen, das erledigt der neue Versicherer.
Wie bekomme ich schnell eine EVB (elektronische Versicherungsbestätigung) zur Zulassung meines Wohnmobils?
Wie bekomme ich schnell eine EVB (elektronische Ver-sicherungsbestätigung) zur Zulassung meines Wohnmobils?
Zur Zulassung oder Ummeldung Deines Wohnmobils benötigst Du eine sog. EVB für die Zulassungsstelle. Diese können wir Dir problemlos per eMail zukommen lassen. Bitte kontaktiere uns per Mail oder Telefon; der Vorgang dauert nur wenige Minuten.
Wie kann ich die Versicherung meines Wohnmobils wechseln?
Das ist ganz einfach. Zunächst suchst Du eine neue Versicherung mit Deinen Fahrzeugdaten und lässt anhand Deiner Parameter ein Angebot erstellen. Dieses kannst Du bei uns im Tarifrechner auch selbst erstellen. Wenn dieses Angebot Deine Zustimmung findet, kannst Du dies dann annehmen. Bei uns müsstest Du einen Antrag ausfüllen (wir können telefonisch helfen) und uns zusenden. Dies muss natürlich rechtzeitig erfolgen, da Du einen Monat vor der Hauptfälligkeit Deine aktuelle Versicherung kündigen kannst.
Mein Wohnmobil ist ein Selbstumbau – könnt Ihr das versichern?
Ja, das bekommen wir hin. Allerdings muss die Zulassung auch als Wohnmobil (M1 SA) erfolgt sein, d.h. im Fahrzeugschein und Brief ist dies entsprechend so vermerkt. Bei dem Fahrzeugwert ist der Listenpreis des Basisfahrzeugs zuzüglich der fiktiven Umbaukosten durch einen Fachbetrieb anzugeben.
Ich kenne den Listenpreis meines Wohnmobils nicht – was nun?
Du kannst versuchen, im Internet entsprechend nach dem Baujahr und der genauen Typbezeichnung den ursprünglichen Listenpreis zu recherchieren. Meist wird man dort fündig. Auskünfte geben ansonsten auch Hersteller und Händler. In letzter Instanz können wir gemeinsam eine Schätzung angeben, von der Du dann überzeugt sein musst und diese einmal bestätigst. Nicht enthaltendes und festverbautes Zubehör muss zu dem Listenpreis hinzugerechnet werden.
Welchen Schadenfreiheitsrabatt habe ich?
Welchen Schadenfreiheits-rabatt habe ich?
Diese sehr häufige Frage ist für unsere Angebotsberechnung eine der wichtigsten Fragen. Nur weil Dein aktueller Versicherer auf der letzten Prämienrechnung „SF10“ ausweist, bedeutet dies noch lange nicht, dass Du auch 10 schadenfreie Jahre faktisch bestätigt bekommst. Meist handelt es sich um sog. Sondereinstufungen.
Wir benötigen für unsere Angebotsberechnung die tatsächlich von Dir zugrundeliegende, schadenfreie Zeit. Hier hilft uns die Angabe Deines sog. „Rabattgrundjahr“, dies kann Dir die Hotline Deines bestehenden Versicherers mitteilen.
Wenn Du Dein Wohnmobil bereits seit 7 Jahren komplett schadenfrei gefahren hast, ist in unserem Prämienrechner davon auszugehen, dass Du 7 schadenfreie Jahre – also SF7 – hast. Wir haben als Maximum die Stufe SF6, deswegen müsstest Du in dieser Konstellation „SF 6“ wählen.
Wie kann ich eine Wohnkabine versichern?
Wenn Du ein Fahrzeug mit einer absetzbaren Wohnkabine besitzt, kannst Du dieses über uns versichern. Fahrzeuge mit absetzbarer Wohnkabine sind bei uns auch dann versichert, wenn das Basisfahrzeug und die Wohnkabine getrennt auf unterschiedlichen Stellen stehen. Die Wohnkabine muss im Fahrzeugbrief / -schein eingetragen sein (nicht als Ladung!).