ALTERSVORSORGE: PRIVATE
RENTENVERSICHERUNG
Finanziellen Spielraum fürs Alter ermöglichen.
Steigende Lebenserwartung, Rentenlücke, Altersarmut: Viele Faktoren machen eine private Altersvorsorge immer wichtiger. Denn die gesetzliche Altersvorsorge wurde in den letzten Jahren drastisch gekürzt. Private Vorsorge sichert Ihnen hingegen einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Die Rentenversicherung leistet wahlweise zum vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Die Rente kann sowohl über monatliche Raten angespart werden, als auch durch einen Einmalbeitrag gesichert werden. Dabei kann zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Variante gewählt werden.
DECKUNGSUMFANG
Wer sich für eine private Rentenversicherung zur Altersvorsorge entscheidet, erhält daraus ab einem bestimmten Alter eine lebenslange Rentenzahlung. Diese Rente speist sich aus dem Kapital, das sich durch Ihre Beitragszahlung angesammelt hat. Dies setzt sich – mit Ausnahme von rein fondsgebundenen Produkten – in der Regel aus einem vertraglich garantierten Teil und einer Überschussbeteiligung einschließlich der Beteiligung an den Bewertungsreserven zusammen. Wenn dies im Vertrag vereinbart ist, haben Sie auch die Alternative, sich statt einer Rente eine einmalige Kapitalabfindung auszahlen zu lassen.
Für den Fall, dass die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn stirbt, kann auch vereinbart werden, dass die bezugsberechtigten Hinterbliebenen zumindest die eingezahlten Beiträge oder eine festgelegte Todesfallleistung erhalten.
Stirbt die versicherte Person nach Rentenbeginn, verfällt grundsätzlich das noch vorhandene Versicherungskapital: Es kommt dann der Gemeinschaft aller bei dem jeweiligen Versicherer privat Rentenversicherten zugute. Die Hinterbliebenen können in dieser Situation nur dann eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag des Verstorbenen erwarten, wenn dieser dafür vorgesorgt hat. Dies kann er zum Beispiel sicherstellen, indem er eine so genannte Beitragsrückgewähr im Todesfall (abzüglich geleisteter Rentenzahlungen), eine Garantiezeit für die Rentenzahlung oder eine sonstige Todesfallleistung vertraglich vereinbart.
Eine private Rentenversicherung können Sie auch so abschließen, dass Sie einen Einmalbeitrag zahlen. Bei dieser Form ist es zudem möglich, die Rentenversicherung sofort beginnen zu lassen und eine Rente zu beziehen. Allerdings ist dann automatisch das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen.
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Als Versicherungsnehmer müssen Sie pünktlich die vereinbarten Beiträge zahlen. Für die Rentenzahlung gelten bestimmte Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten. So müssen Sie etwa schon im eigenen Interesse die Versicherung rechtzeitig informieren, wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert. Der Versicherer kann auch verlangen, dass Sie einen so genannten Lebensnachweis vorlegen. Damit will er verhindern, dass für Verstorbene weiter Rente gezahlt wird.
Weitere Pflichten für Sie als Versicherungsnehmer sind in den Allgemeinen Bedingungen für die private Rentenversicherung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft aufgeführt.
In welchem Alter sollte man eine Altersvorsorge abschließen?
An eine Altersvorsorge sollte so früh wie möglich gedacht werden, damit bis zur Rente ein ausreichendes Finanzpolster angespart werden kann. Durch den Zinseszinseffekt arbeitet nämlich die Zeit für den Anleger. Wer früh anfängt, muss daher weniger monatlich zurücklegen um bis zum Rentenalter eine bestimmte Versorgungshöhe zu erreichen.
Was bedeutet Kapitalwahlrecht?
Beim Kapitalwahlrecht kann sich der Kunde am Ende der Einzahlungsphase entscheiden, ob er statt einer Rente die Auszahlung einer einmaligen Summe wünscht. Es ist sinnvoll sich bei Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht zu sichern, da Verträge zur privaten Altersvorsorge eine sehr lange Laufzeit haben und der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht wissen kann, ob er später statt der monatlichen Rente nicht doch eher eine größere Geldsumme auf einmal benötigt.
Welche Risiken bestehen bei der privaten Rentenversicherung?
Wer absieht, dass die gesetzliche Rente nicht reicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter auf lange Sicht zu halten, kann dafür mit einer privaten Rentenversicherung vorsorgen. Durch garantierte Rentenzahlungen bis zum Lebensende sichert er sich eine zusätzliche Einkommensquelle oder nutzt die Versicherung, um Kapital aufzubauen. Die seit Jahren niedrigen Zinsen wirken sich jedoch negativ auf die Höhe der Überschussrente aus, die von der Versicherung in der Regel neben der garantierten Rente zu zahlen ist.
Schließen Sie Ihre Rentenversicherung als fondsgebundene Versicherung ab, so tragen in der Regel Sie als der Versicherungsnehmer das Kapitalmarktrisiko. Denn wenn Ihre Beiträge bei diesem Modell in Investmentfonds angelegt werden, verfehlen Sie unter Umständen das angestrebte Absicherungsziel, wenn sich der betreffende Fonds negativ entwickelt.
Die Kündigung einer Rentenversicherung ist in der Regel nicht möglich, sobald die Rentenzahlung begonnen hat. Damit können Sie nicht mehr auf das dort eingesetzte Kapital zugreifen. Entscheiden Sie sich also unbedingt rechtzeitig, ob Sie sich anstelle einer Rente lieber das angesammelte Kapital auszahlen lassen wollen.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Geschäftsführer
Andreas Rump
arump@horbach-gmbh.com
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