PRIVATE RENTEN-
VERSICHERUNG
Eine Möglichkeit der Altersvorsorge.
Steigende Lebenserwartung, Rentenlücke, Altersarmut: Viele Faktoren machen eine private Altersvorsorge immer wichtiger. Denn die gesetzliche Altersvorsorge wurde in den letzten Jahren drastisch gekürzt. Private Vorsorge sichert Ihnen hingegen einen finanziell sorgenfreien Ruhestand.
Die Rentenversicherung leistet wahlweise zum vereinbarten Zeitpunkt eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalabfindung. Die Rente kann sowohl über monatliche Raten angespart werden, als auch durch einen Einmalbeitrag gesichert werden. Dabei kann zwischen einer klassischen und einer fondsgebundenen Variante gewählt werden.
DECKUNGSUMFANG
Hier wird die Rente lebenslang gezahlt. Auch, wenn das Kapital rechnerisch schon verbraucht ist. Zugrunde gelegt wird die durchschnittliche Lebenserwartung. Stirbt die versicherte Person kurz nach Renteneintritt, werden die Rentenzahlungen normalerweise eingestellt. Zugunsten der Erben können Sie aber auch eine Rentengarantiezeit von z.B. 5, 10 oder 15 Jahren vereinbaren. Im Todesfall zahlt hier der Anbieter die Rente weiter.
Alternativ kann im Todesfall auch das noch nicht verbrauchte Kapital erstattet werden. Diese Variante wird im Vergleich zur Rentengarantiezeit häufiger gewählt.
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Bei einer Rente mit Kapitalwahlrecht erfolgt die Einmalauszahlung steuerfrei, wenn der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurde. Einmalauszahlungen von Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind voll steuerpflichtig. Allerdings unterliegen die Kapitalerträge nur zur Hälfte der Besteuerung, wenn die Auszahlung erst nach dem 60. Lebensjahr erfolgt und die Vertragslaufzeit mind. 12 Jahre beträgt. Bei einer lebenslangen Rente ist der Ertragsanteil zu versteuern.
In welchem Alter sollte man eine Altersvorsorge abschließen?
An eine Altersvorsorge sollte so früh wie möglich gedacht werden, damit bis zur Rente ein ausreichendes Finanzpolster angespart werden kann. Durch den Zinseszinseffekt arbeitet nämlich die Zeit für den Anleger. Wer früh anfängt, muss daher weniger monatlich zurücklegen um bis zum Rentenalter eine bestimmte Versorgungshöhe zu erreichen.
Ist bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsfreistelllung möglich?
Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte eine Kündigung immer der letzte Ausweg sein, da mit einer Kündigung ein finanzieller Verlust verbunden ist. Zunächst kann mit einer Beitragsfreistellung versucht werden, eine Zeit der finanziellen Verschlechterung (z.B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit) zu überbrücken. Der Versicherungsnehmer muss dann keine Beiträge mehr zahlen, die Versicherung wird auf dem zum Zeitpunkt der Beitragsstellung erreichten Niveau eingefroren. Dadurch fällt die spätere Rente natürlich geringer aus.
Was bedeutet Kapitalwahlrecht?
Beim Kapitalwahlrecht kann sich der Kunde am Ende der Einzahlungsphase entscheiden, ob er statt einer Rente die Auszahlung einer einmaligen Summe wünscht. Es ist sinnvoll sich bei Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht zu sichern, da Verträge zur privaten Altersvorsorge eine sehr lange Laufzeit haben und der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht wissen kann, ob er später statt der monatlichen Rente nicht doch eher eine größere Geldsumme auf einmal benötigt.