Was versteht man unter Cyberrisiken?
Cyberrisiken beziehen sich auf jegliche Bedrohungen oder Gefahren, die aus der Nutzung des Internets und vernetzter Systeme entstehen. Sie umfassen ein breites Spektrum von Problemen, von Datenverlust über Systemausfälle bis hin zu Cyberkriminalität. Die HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) erläutert, wie diese Risiken die Sicherheit und Funktionalität Ihrer IT-Systeme beeinträchtigen können.
Es gibt verschiedene Arten von Cyberrisiken, darunter Viren und Malware, Phishing-Angriffe, Ransomware, Datenlecks und Hacking. Jede dieser Bedrohungen kann schwerwiegende Folgen für die betroffenen Systeme haben. Die HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf bietet eine detaillierte Analyse dieser Risiken, deren potenzielle Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und erstellt ein entsprechendes Lösungskonzept zur Absicherung.
Kann ich Cyberrisiken komplett vermeiden?
Leider nein. Aber präventive Maßnahmen sind der Schlüssel zur Minimierung von Cyberrisiken. Die HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf empfiehlt verschiedene Strategien, darunter regelmäßige Software-Updates, die Verwendung starker Passwörter, Schulungen für Mitarbeiter und die Implementierung von Firewalls und Antivirenprogrammen. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, die Wahrscheinlichkeit eines Cyberangriffs zu verringern.
Sollte es zu einem Cyberangriff kommen, ist eine schnelle und effektive Reaktion entscheidend. Mit dem Expertenwissen unserer Versicherungspartner ist es das primäre Ziel, die Auswirkung eines Angriffes zu minimieren und eine rasche Wiederherstellung der betroffenen Systeme zu gewährleisten.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Cyberversicherung sein?
Grundsätzlich gilt: Je größer das Unternehmen und je höher das Schadenrisiko, desto großzügiger sollte die Summe bemessen sein. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen geht man in der Regel von Schäden im fünfstelligen Bereich aus. Das vermutlich größte Schadenrisiko ist die mehrmonatige Betriebsunterbrechung aufgrund eines Cyberangriffs.
Was wird durch die Cyberversicherung nicht abgedeckt?
Einige typische Ausschlüsse sind vorsätzliche Straftaten des Versicherungsnehmers, Schäden, die durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen verursacht wurden (wenn diese nachweislich nicht eingehalten wurden), Schäden, die durch Naturkatastrophen verursacht werden (je nach Policenbedingungen).
Häufig werden Vertrauensschäden mit Cyberschäden verwechselt. Vertrauensschäden sind häufig Schäden, die mittels Internet oder E-Mail herbeigeführt wurden. Hier wird i.d.R. eine falsche Identität vorgegaukelt, um Entscheider eines Betriebes zu Geldzahlungen zu veranlassen. Das eigene System ist hierbei gar nicht von Hackern angegriffen worden. Vertrauensschäden können mit einer Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden.