VERTRAUENSSCHADEN-
VERSICHERUNG
Vermeiden Sie Vermögensverluste durch Vertrauensschäden.
Die Vertrauensschadenversicherung (manchmal auch "Computermissbrauchs-Versicherung" genannt) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder von sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Ein Vertrauensschaden kann den Betrieb zu existenziellen Schadenhöhen führen.
Die HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) unterstützt Sie dabei, ein finanzielles Risiko bei Vermögensschäden zu minimieren.
DECKUNGSUMFANG
Zum Versicherungsumfang gehören Schäden aus Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. Ersetzt werden in der Regel sowohl Schäden, die dem Unternehmen selbst entstehen, als auch Schäden, die Dritten zugefügt werden. Mögliche Deckungserweiterungen sind Betrug, Spionage, mittelbare Schäden und Fahrlässigkeit.
Bereicherung durch Manipulation
In einem größeren Betrieb besserte die Buchhalterin durch Manipulation ihre eigene Tantieme auf. Durch Tricks und unter Ausnutzung ihrer Vertrauensstellung verbuchte sie Sonderzahlungen für die Mitarbeiter auf ihr eigenes Konto. Es entstand ein Schaden von 75.000 Euro.
Unterschlagung von Ware
Die Leiterin eines Fliesenmarktes entnahm den Warenbeständen laufend Materialien für den eigenen Hausbau sowie für Dritte, ohne dafür zu bezahlen. Die Geschäftsleitung bemerkte die fehlenden Warenbestände in der Filiale, konnte aber die Ursache nicht finden. Erst als nach einer vorübergehenden Versetzung der fraglichen Filialleiterin das Manko schlagartig geringer wurde und sich an der neuen Wirkungsstätte erhöhte, konnte die Täterin überführt werden. Der entstandene Schaden belief sich auf 35.000 Euro.
Um eine umfangreiche Einschätzung von der HORBACH GmbH zum Thema Vertrauensschadenversicherung zu bekommen, sprechen Sie gerne unser Team an!
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Die Selbstbeteiligung bei einer Vertrauensschadenversicherung ist individuell vereinbar. Weitere Informationen können die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf liefern.
Wer ist bei der Vertrauensschadenversicherung versichert?
Die VSV (Vertrauensschadenversicherung) wird vom Unternehmen abgeschlossen. Versicherte Personen sind sowohl das Unternehmen selbst als auch unmittelbar beschäftigten Personen, wie z.B. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Aushilfen und Praktikanten.
Warum ist eine Vertrauensschaden- und Computermissbrauchversicherung wichtig?
Unternehmen sind zunehmend auf digitale Systeme angewiesen. Gleichzeitig wächst das Risiko von Missbrauch durch eigene Mitarbeiter oder Dritte. Eine solche Versicherung schützt das Unternehmen vor den finanziellen Folgen von betrügerischen Handlungen oder Cyberangriffen, die zu hohen Verlusten und Reputationsschäden führen können.
Weitere Informationen können die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf liefern.
Wie hoch ist die Prämie für eine Vertrauensschaden- und Computermissbrauchversicherung?
Die Höhe der Prämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, dem Umfang der abzusichernden Risiken und der Branche des Unternehmens. Der Preis kann auch davon abhängen, wie gut die IT-Sicherheit und die internen Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens sind.
Weitere Informationen können die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf liefern.
Was ist bei der Vertrauensschadenversicherung versichert?
Der Versicherungsfall bei einer Vertrauensschadenversicherung (VSV) tritt ein, wenn durch eine vorsätzliche unerlaubte Handlung einer Vertrauensperson oder eines Dritten ein Schaden entsteht. Der Versicherer leistet auf Basis des zugrundeliegenden Bedingungswerks Schadensersatz in Höhe des entstandenen Vermögensschadens und übernimmt zudem die Kosten für Schadenermittlung und Rechtsverfolgung.
Eine VSV mit ausreichend hoher Versicherungssumme hilft, diese Schäden abzufangen. Im Versicherungsumfang ist in der Regel nicht nur die Übernahme der Kosten für Vermögensschäden enthalten, sondern auch für unmittelbare Schäden, die durch Computersabotage oder die unerlaubte Weitergabe von Betriebsgeheimnissen entstanden sind. Weiterhin ist im Versicherungsumfang auch die Übernahme von Kosten der Rechtsverfolgung bzw. der Schadensermittlung enthalten.