BETRIEBLICHE HAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG
Mit unserer Betriebshaftpflichtversicherung hält die HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) Ihnen den Weg frei. Denn Fehler passieren. Und auch, wenn Sie und Ihr Unternehmen größte Sorgfalt haben walten lassen: Die Haftung liegt bei Ihnen. Je nach Branche sind Haftungsrisiken sehr unterschiedlich. Damit dadurch Ihre berufliche und private Existenz nicht gefährdet wird, sollten Sie sich und Ihren Betrieb absichern.
DECKUNGSUMFANG
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Selbstständige, mittelständische Unternehmen, Freiberufler oder auch große Firmen mit vielen Angestellten. Das Gesetz verpflichtet jede Person und jedes Unternehmen, verursachte Schäden zu ersetzen. Dabei gibt es keine Entschädigungsobergrenze. Wer also nicht versichert ist und Schadenersatz leisten muss, riskiert das finanzielle Aus. Mit der Betriebshaftpflichtversicherung durch die HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) ist Ihr gesamtes Unternehmen versichert. Dazu gehören Sie als Inhaber der Firma, das Unternehmen als juristische Person, alle Teilhaber und Gesellschafter und selbstverständlich alle Mitarbeiter. Für mehr Details, kontaktieren Sie gerne unser Team.
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Sie deckt Schäden im beruflichen Kontext ab, die Sie oder Ihre Mitarbeiter einem Dritten oder dessen Eigentum zufügen. Neben Personen- und Sachschäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung auch finanzielle Folgeschäden (sog. unechte Vermögensschäden) ab, bspw. den Verdienstausfall einer geschädigten Person.
Wie viel kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Kosten für die Betriebshaftpflichtversicherung variieren je nach Selbständigen oder Unternehmen aufgrund der unterschiedlichen Risikoeinschätzung. Lassen Sie sich dafür umfassend von unseren Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) beraten.
Welche Schäden deckt die Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Berufshaftpflichtversicherung ersetzt in der Regel die Kosten bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Dritten während deren Berufstätigkeit entstehen können. Je nach Versicherungsvertrag kommt die Versicherung für Schäden auf, die unabsichtlich oder fahrlässig verursacht wurden – kontaktieren Sie dazu gerne unsere Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler).
Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe Pflicht?
Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Kleingewerbe kein Muss, sie kann freiwillig abgeschlossen werden. Für einige Branchen sind allerdings Berufshaftpflichtversicherungen gesetzlich vorgeschrieben.