HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR WOHNMOBIL-VERMIETER-VERSICHERUNG

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR WOHNMOBIL-VERMIETER-VERSICHERUNG

Woran bemisst sich die Prämie bei der Wohnmobil-Vermieter-Versicherung?

Die Versicherungsprämie in der Wohnmobil-Vermieter-Versicherung bemisst sich nach dem Netto-Listenpreis, der Höhe der Selbstbeteiligung und ob der Baustein Unterschlagung (Veruntreuung) eingeschlossen werden sollen. Es gibt keinen Schadenfreiheitsrabatt in der Selbstfahrer-Vermiet-Wohnmobilversicherung.

Ab wie viel Fahrzeugen kann eine Selbstfahrer-Vermiet-Versicherung abgeschlossen werden?

Eine Selbstfahrer-Vermiet-Versicherung für Wohnmobile kann ab einem Fahrzeug abgeschlossen werden.

Können auch Wohnwagen für die Vermietung abgesichert werden?

In unserer Selbstfahrer-Vermiet-Versicherung können auch Wohnwagen abgesichert werden.

Was ist die Voraussetzung für die Zulassung eines Selbstfahrervermiet-Fahrzeuges (SFV)?

Die Voraussetzung für die Zulassung eines Selbstfahrvermiet-Fahrzeuges ist eine Gewerbeanmeldung mit oder ohne MwST (Kleingewerbe) – ohne diese lässt die Zulassungsstelle ein Fahrzeug nicht als SFV zu

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