WOHNMOBIL-VERMIETER-

VERSICHERUNG

Selbstfahrer-Vermiet-Versicherung mit Unterschlagung.

Wohnmobil-Vermieter benötigen eine spezielle Kraftfahrtversicherung, wenn sie ihr Wohnmobil vermieten möchten. Diese wird im Sprachgebrauch der Versicherer oft Selbstfahrervermiettarif bzw. Selbstfahrervermietversicherung für Wohnmobile genannt.

Unsere Selbstfahrervermietversicherung ist optimal für Wohnmobil-Vermieter. Bereits ab 1 Fahrzeug bieten wir diese Wohnmobilversicherung an und eine Unterschlagungsversicherung ist optional mit einschliessbar. Wir haben verschiedene Varianten der Selbstbeteiligung und mit höheren Selbstbeteiligungen ist im Selbstfahrervermiettarif Wohnmobil eine geringe Prämie erzielbar – diese kann durch den Mieter über sog. SB-Reduzierer minimiert werden.

DECKUNGSUMFANG

Neben der Haftpflichtversicherung können sowohl Teil- als auch Vollkaskoversicherung abgesichert werden. Optional verfügbar ist auch der Einschluss von Unterschlagung (Veruntreuung) von Fahrzeugen.

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MIT DER HORBACH GMBH.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR WOHNMOBIL-VERMIETER-VERSICHERUNG

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Woran bemisst sich die Prämie bei der Wohnmobil-Vermieter-Versicherung?

Woran bemisst sich die Prämie bei der Wohnmobil-Vermieter-Versicherung?

Die Versicherungsprämie in der Wohnmobil-Vermieter-Versicherung bemisst sich nach dem Netto-Listenpreis, der Höhe der Selbstbeteiligung und ob der Baustein Unterschlagung (Veruntreuung) eingeschlossen werden sollen. Es gibt keinen Schadenfreiheitsrabatt in der Selbstfahrer-Vermiet-Wohnmobilversicherung.

Ab wie viel Fahrzeugen kann eine Selbstfahrer-Vermiet-Versicherung abgeschlossen werden?

Eine Selbstfahrer-Vermiet-Versicherung für Wohnmobile kann ab einem Fahrzeug abgeschlossen werden.

Können auch Wohnwagen für die Vermietung abgesichert werden?

In unserer Selbstfahrer-Vermiet-Versicherung können auch Wohnwagen abgesichert werden.

Was ist die Voraussetzung für die Zulassung eines Selbstfahrervermiet-Fahrzeuges (SFV)?

Die Voraussetzung für die Zulassung eines Selbstfahrvermiet-Fahrzeuges ist eine Gewerbeanmeldung mit oder ohne MwST (Kleingewerbe) – ohne diese lässt die Zulassungsstelle ein Fahrzeug nicht als SFV zu

Wo überall ist der Geltungsbereich des Reisemobilschutzes für ein Selbstfahrervermiet-Farhzeug?

Die geografische Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Gibt es Alterbeschränkungen beim Fahrer bei einem Selbstfahrvermiet-Fahrzeug?

Nein.

Kann man das Selbstfahrervermiet-Fahrzeug an Personen mit ausländischem Führerschein vermieten?

Ja – Bitte prüfen Sie die Gültigkeit des Führerscheins.

Was ist, wenn der Mieter mit dem Wohnmobilnicht zurückkommt?

Wenn der Mieter mit dem Fahrzeug nicht zurückkommt handelt es sich hierbei um Unterschlagung (nicht Diebstahl!). Dies kann mit einer Veruntreuungsversicherung abgedeckt werden.

Ist der Schutzbrief in der Selbstfahrervermiet-Fahrzeug integriert?

Nein – ein Abschluss über die Europ Assistance möglich.

Wenn das Fahrzeug bereits vorher privat versichert war, muss dieses umgemeldet werden?

Ja, das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle auf SFV umgemeldet werden. Die eVB hierfür kann beim HORBACH Reisemobilschutz beantragt werden.

Kann man das SFV-Fahrzeug an und abmelden?

Ja, dies ist bei der Zulassungsstelle möglich.

Gibt es eine Mindestversicherungszeit beim Selbstfahrervermiet-Fahrzeug?

Ja, 6 Monate. Auf Antrag bei unseren Experten des HORBACH Reisemobilschutz besteht dann eine Ruheversicherung.

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