WOHNGEBÄUDE-
VERSICHERUNG
Extremwetterereignisse führen zu mehr Elementarschäden – sichern Sie sich jetzt ab!
Die klassische Wohngebäudeversicherung beinhaltet folgende Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich können noch Elementarschäden (Überschwemmung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck) mitversichert werden. Auch Graffiti-Schäden sind versicherbar. Viele alte Wohngebäudeversicherungsverträge decken noch keine Elementarschäden ab. Durch den Klimawandel werden Schadenereignisse durch Elementarschäden immer wahrscheinlicher. Viele ältere Wohngebäudeverträge decken dieses Risiko noch nicht ab, hier helfen wir Ihnen gerne bei der passenden Risikoabsicherung.
DECKUNGSUMFANG
Es sind ausschließlich nur die im Versicherungsvertrag benannten Gefahren versichert.
Darüberhinaus gelten noch zahlreiche Kostenpositionen mitversichert.
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Schäden an der eigenen Immobilie können teuer werden. Sinnvoll ist daher eine Gebäudeversicherung. Sie ist keine Pflichtversicherung, dennoch sollte sie jeder Hauseigentümer haben. Versichert sind Schäden am Gebäude und den damit verbundenen, fest installierten Gegenständen, die durch Leitungswasser, Feuer (ausgelöst durch Brand, Blitz oder Explosion) sowie Hagel oder Sturm verursacht werden. Auf Wunsch kann der Versicherungsschutz um den Baustein „Naturgefahren” erweitert werden. Dann sind auch Schäden durch Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck versichert.
Was sind die Unterschiede zur Hausratversicherung?
Die Wohngebäude- und Hausratversicherung greifen bei ähnlichen Gefahren, wie beispielsweise Feuer, Sturm und Leitungswasser, sichern jedoch unterschiedliche Gegenstände ab.
Die Wohngebäudeversicherung versichert ein Gebäude sowie alle fest damit verbauten Teile, beispielsweise Wände, Rohrleitungen oder Türen. Auch Nebengebäude – wie Garagen oder Gartenhäuser – sind versichert.
Die Hausratversicherung hingegen sichert bewegliche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ab. Dazu zählt alles, was sich zum Ge- und Verbrauch in einer Wohnung befindet: Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Dokumente, aber auch Schmuck, Bargeld und Lebensmittel.
Darf die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden?
Vermieter dürfen die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich auf ihre Mieter umlegen. Dies ist in § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Dort ist festgelegt, dass Kosten, die der Versicherung eines Gebäudes dienen, auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Hierzu zählen auch die Kosten einer Wohngebäudeversicherung zum finanziellen Schutz bei Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden. Durch diese Absicherung profitieren ebenso Mieter von den Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei etwaigen Schäden.
Welche Kosten werden übernommen?
Übernommen werden Kosten für Schäden am Gebäude, Garagen und weiteren Nebengebäuden auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung angegeben sind. Auch alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, ist versichert – zum Beispiel Markisen, sanitäre Installationen und Heizungsanlagen. Auch Fliesen und fest verklebte Teppiche gehören dazu.
Die Versicherung leistet bei notwendigen Reparaturkosten, die nach einem Feuer, einem Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden anfallen. Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, können optional mit einer zusätzlichen Elementarversicherung abgedeckt werden.