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HÄUFIGE FRAGEN ZUR WASSERSPORT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

HÄUFIGE FRAGEN ZUR WASSERSPORT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Ist eine Wassersport-Haftpflichtversicherung Pflicht?

In vielen Ländern, z. B. in Deutschland für motorisierte Boote, ist sie gesetzlich vorgeschrieben. Auch bei der Nutzung von Liegeplätzen oder beim Chartern eines Boots wird sie oft verlangt – selbst bei Segelbooten ohne Motor.

Was deckt die Wasserpsort-Haftpflichtversicherung ab?

Sie übernimmt Schäden, die beim Gebrauch des Wasserfahrzeugs Dritten zugefügt werden – also Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Auch Umweltschäden und die Abwehr unbegründeter Ansprüche sind abgedeckt.

Wer ist bei der Wassersport-Haftpflichtversicherung mitversichert?

Neben dem Halter in der Regel auch der Schiffsführer sowie berechtigte Nutzer – z. B. Familienmitglieder oder Freunde, die mit Erlaubnis fahren.

Deckt die Wassersport-Haftpflichtversicherung auch Schäden am eigenen Boot ab?

Nein, dafür ist eine separate Bootskaskoversicherung erforderlich. Die Haftpflichtversicherung schützt nur gegenüber Dritten.

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