VERMÖGENSSCHADEN-

VERSICHERUNG

Die Vermögensschadenversicherung schützt Unternehmen und Selbstständige vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch fehlerhafte Beratung, Dienstleistungen oder Entscheidungen entstehen. Sie übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, die von Dritten geltend gemacht werden, wenn durch die berufliche Tätigkeit ein reiner Vermögensschaden entsteht – ohne dass dabei ein Personen- oder Sachschaden vorliegt. Diese Versicherung ist besonders wichtig für Berater, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Finanzdienstleister, die Risiken aus ihren beruflichen Tätigkeiten absichern möchten.

DECKUNGSUMFANG

Als versichert gilt die Befriedigung und die Abwehr unbegründeter Ansprüche wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und anderer Gesetze. Hierzu zählen Diskrimierungen wegen des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Neigung, der Religion, des ethnischen Hintergrundes oder der Behinderung.


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Was ist eine Vermögensschaden-versicherung?

Was ist eine Vermögensschaden-versicherung?

Eine Vermögensschadenversicherung schützt Unternehmen und Selbstständige vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch fehlerhafte Beratung oder Dienstleistungen entstehen. Sie übernimmt die Kosten für Schadensersatzansprüche, wenn durch berufliche Fehler oder Unterlassungen ein reiner Vermögensschaden bei einem Dritten verursacht wird.

Wer benötigt eine Vermögensschadenversicherung?

Eine Vermögensschadenversicherung ist besonders wichtig für Berufsgruppen, die beratend oder dienstleistend tätig sind, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Architekten oder IT-Dienstleister. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Beratungsfehlern, falschen Empfehlungen oder unvollständigen Dienstleistungen.

Welche Schäden deckt die Vermögensschadenversicherung ab?

Die Vermögensschadenversicherung deckt ausschließlich finanzielle Schäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse in der beruflichen Tätigkeit entstehen. Dazu gehören:

  • Falschberatung oder fehlerhafte Empfehlungen

  • Versäumnis von Fristen oder wichtigen Schritten

  • Fehlerhafte Berechnungen oder Planungen

  • Verlust von Kundengeldern durch Fehlentscheidungen

Welche Schäden werden nicht abgedeckt?

Die Vermögensschadenversicherung deckt keine physischen Personen- oder Sachschäden ab, da sie ausschließlich auf Vermögensschäden fokussiert ist. Zudem werden Schäden, die durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, häufig ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Prämie für eine Vermögensschadenversicherung?

Die Prämie für eine Vermögensschadenversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Unternehmensgröße, der Branche, dem individuellen Risikoprofil und dem Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes. Versicherungsanbieter berechnen die Prämie oft auf Basis des Umsatzes und der Art der Dienstleistung oder Beratung.

Was unterscheidet eine Vermögensschadenversicherung von einer Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt hauptsächlich Schäden ab, die durch Personen- oder Sachschäden an Dritten entstehen (z.B. bei Unfällen oder durch fehlerhafte Produkte). Im Gegensatz dazu deckt die Vermögensschadenversicherung ausschließlich finanzielle Schäden ab, die durch Fehler in der Beratung oder Dienstleistung entstehen, ohne dass dabei Personen oder Sachwerte direkt betroffen sind.

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