Welche Schäden sind durch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgedeckt?
Personenschäden: Schäden, die durch Unfälle während der Veranstaltung entstehen, wie z.B. Verletzungen von Teilnehmern, Besuchern oder Mitarbeitern; Sachschäden: Schäden an den Räumlichkeiten, Geräten oder Ausstattungen, die während der Veranstaltung beschädigt werden; Vermögensschäden: Schäden, die durch unabsichtliche Handlungen des Veranstalters entstehen, z.B. wenn durch eine fehlerhafte Veranstaltung die Einkünfte eines anderen Unternehmens verloren gehen.
Wer sollte eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen?
Veranstalter von Events jeglicher Art, wie z.B. Messen, Konzerte, Festivals, Firmenfeiern, Hochzeiten oder Sportveranstaltungen, sollten eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt für sowohl private als auch gewerbliche Veranstalter. Auch Agenturen, die Events organisieren, und Vermieter von Eventlocations profitieren von dieser Versicherung.
Welche Risiken sind durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt?
Es gibt bestimmte Ausschlüsse, die von der Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht gedeckt werden. Dazu gehören Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Veranstalters verursacht werden, die aus der Nutzung von unversicherten Geräten oder aus illegalen Handlungen resultieren und Schäden, die bereits vor der Veranstaltung eingetreten sind oder während einer Veranstaltung auftreten, die nicht versichert wurde (z.B. bei Nichtangabe von Risikofaktoren).