VERANSTALTUNGSAUSFALL-
VERSICHERUNG
Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen hohe Kosten und unberechtigte Ansprüche ab, die im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz bedrohen können. Eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung sichert Sie gegen hohe Kosten und unberechtigte Ansprüche ab, die im schlimmsten Fall sogar Ihre Existenz bedrohen können.
DECKUNGSUMFANG
Die wichtigsten Fakten zur Veranstaltungshaftpflichtversicherung:
Als Veranstalter haften Sie für alle Schäden, für die Sie selbst oder von Ihnen beauftragte Unternehmen im Rahmen einer Veranstaltung verantwortlich gemacht werden können.
Die Veranstaltungshaftpflichtversicherung schützt Sie vor hohen Schadenersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Vorwürfe gegen Sie ab.
Individuelle und maßgeschneiderte Tarife der Versicherungsbranche: Angepasst an Ihre Erfordernisse und die Größe Ihrer Veranstaltung.
Aufgrund des hohen Schadenrisikos bei allen Events ist die Veranstaltungs-haftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Schutz.
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Personenschäden: Schäden, die durch Unfälle während der Veranstaltung entstehen, wie z.B. Verletzungen von Teilnehmern, Besuchern oder Mitarbeitern; Sachschäden: Schäden an den Räumlichkeiten, Geräten oder Ausstattungen, die während der Veranstaltung beschädigt werden; Vermögensschäden: Schäden, die durch unabsichtliche Handlungen des Veranstalters entstehen, z.B. wenn durch eine fehlerhafte Veranstaltung die Einkünfte eines anderen Unternehmens verloren gehen.
Wer sollte eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen?
Veranstalter von Events jeglicher Art, wie z.B. Messen, Konzerte, Festivals, Firmenfeiern, Hochzeiten oder Sportveranstaltungen, sollten eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abschließen. Dies gilt für sowohl private als auch gewerbliche Veranstalter. Auch Agenturen, die Events organisieren, und Vermieter von Eventlocations profitieren von dieser Versicherung.
Welche Risiken sind durch eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt?
Es gibt bestimmte Ausschlüsse, die von der Veranstaltungshaftpflichtversicherung nicht gedeckt werden. Dazu gehören Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln des Veranstalters verursacht werden, die aus der Nutzung von unversicherten Geräten oder aus illegalen Handlungen resultieren und Schäden, die bereits vor der Veranstaltung eingetreten sind oder während einer Veranstaltung auftreten, die nicht versichert wurde (z.B. bei Nichtangabe von Risikofaktoren).