HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR UMWELTSCHADENVERSICHERUNG

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Was ist alles bei der Umweltschadenversicherung abgedeckt?

Versichert gelten öffentlich-rechtliche Ansprüche: wegen Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken, Schäden an fremden Böden, Schäden an fremden Gewässern (nicht jedoch Grundwasser). Erweiterbar ist der Versicherungsschutz um die Schäden an eigenen Böden, sofern eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht, Schäden am Grundwasser und an eigenen Gewässern und Schäden an der Biodiversität auf eigenen Grundstücken.
 

Was ist bei der Umweltschadenversicherung nicht mit abgedeckt?

Nicht versichert sind Vorschäden (Altlasten), Vorsatz, Schäden durch den Normalbetrieb, etc. 

Braucht mein Unternehmen eine Umweltschadenversicherung?

Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten oder Prozesse durchführen, die Umweltrisiken bergen, sollten eine Umweltschadenversicherung in Betracht ziehen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen aus der Chemie-, Pharma-, Bau-, Landwirtschafts- und Entsorgungsbranche, aber auch für Betriebe, die im Umgang mit gefährlichen Materialien oder Abfällen tätig sind.

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