UMWELTSCHADEN-
VERSICHERUNG
Die Umweltschadensversicherung fußt auf dem Umweltschadensgesetz (USchadG) in deren Mittelpunkt der Schutz bestimmter Tier- und Pflanzenarten, deren natürliche Lebensräume (Biodiversität), sowie der Schutz des Bodens und der Gewässer steht. In der jüngeren Vergangenheit gab es in Deutschland zahlreiche Baustopps oder Verzögerungen, die durch schützenswerte Tiere und Pflanzen verursacht wurden: Feldhamsterkolonien verzögerten den Aufbau des EU-regionalen Gewerbegebietes Avantis, Kammmolche blockierten die Fertigstellung der A 49, eine Fledermaus stoppte die geplante Dresdner Waldschlösschenbrücke.
DECKUNGSUMFANG
Die Umweltschadenversicherung deckt die finanziellen Folgen von Umweltschäden, die durch Unfälle oder unvorhergesehene Ereignisse in Verbindung mit Ihrem Betrieb entstehen, einschließlich der Kosten für die Beseitigung von Boden-, Wasser- und Luftverschmutzung sowie die Haftung gegenüber Dritten.
23.000
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Versichert gelten öffentlich-rechtliche Ansprüche: wegen Schäden an der Biodiversität auf fremden Grundstücken, Schäden an fremden Böden, Schäden an fremden Gewässern (nicht jedoch Grundwasser). Erweiterbar ist der Versicherungsschutz um die Schäden an eigenen Böden, sofern eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht, Schäden am Grundwasser und an eigenen Gewässern und Schäden an der Biodiversität auf eigenen Grundstücken.
Was ist bei der Umweltschadenversicherung nicht mit abgedeckt?
Nicht versichert sind Vorschäden (Altlasten), Vorsatz, Schäden durch den Normalbetrieb, etc.
Braucht mein Unternehmen eine Umweltschadenversicherung?
Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten oder Prozesse durchführen, die Umweltrisiken bergen, sollten eine Umweltschadenversicherung in Betracht ziehen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen aus der Chemie-, Pharma-, Bau-, Landwirtschafts- und Entsorgungsbranche, aber auch für Betriebe, die im Umgang mit gefährlichen Materialien oder Abfällen tätig sind.