UMWELTHAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG
Die Umwelthaftpflichtversicherung fußt auf dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) sowie weiterer Umwelt relevanter Gesetze und Verordnungen, wie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. der 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Anzahl der Schäden ist seit Inkrafttreten des Umwelthaftpflichtgesdetzes zum 01.01.1991 stark rückläufig, was sich insbesondere durch ein stärkeres Umweltbewusstsein in der Bevölkerung, aber auch durch verbesserte technische Standards und organisatorische Abläufe in den Unternehmen erklärt.
DECKUNGSUMFANG
Als versichert gelten Schäden privatrechtlichen Inhalts wegen Personen-, Sach- oder mitversicherter Vermögensschäden, welche sich über die Immissionspfade Boden, Luft oder Wasser ereignet haben.
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Mitarbeitende
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Umwelthaftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt vor allem die finanziellen Folgen von Umweltschäden ab, die Dritten entstehen. Sie umfasst die Kosten für Schadenersatzforderungen von Dritten, Beseitigungskosten von Umweltschäden und die rechtliche Verteidigung.
Gibt es bei der Umwelthaftpflichtversicherung Ausschlüsse?
Nicht versichert sind Vorschäden (Altlasten), Vorsatz, Schäden durch den Normalbetrieb, etc.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei einer Umwelthaftpflichtversicherung?
Es werden unterschiedliche Selbstbeteiligungen je nach Risiko vereinbart.
Welche Umweltschäden sind durch die Umwelthaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Versicherung deckt eine Vielzahl von Umweltschäden, wie z.B. Wasserverschmutzung durch auslaufende Chemikalien oder Abwässer, Bodenverunreinigungen, die durch unsachgemäße Lagerung oder Entsorgung von gefährlichen Stoffen entstehen, Luftverschmutzung, etwa durch industrielle Emissionen oder Schäden durch die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen oder Gefahrstoffen.
Welche Kosten übernimmt die Umwelthaftpflichtversicherung?
Die Umwelthaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung von Umweltschäden, wie die Reinigung von Gewässern oder Böden, Sanierungskosten, um die Umwelt wieder in einen unbedenklichen Zustand zu versetzen, Haftungskosten, wenn das Unternehmen für Umweltschäden verantwortlich gemacht wird, Rechtskosten, die im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen entstehen.