TIERHALTERHAFTPFLICHT-
VERSICHERUNG
Verursachte Schäden des eigenen Vierbeiners finanziell absichern.
Hunde sind z.B. treue Begleiter, aber immer auch für Überraschungen gut. Als Halter haften Sie in unbegrenzter Höhe für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verursacht – auch wenn Sie selbst keine Schuld tragen.
DECKUNGSUMFANG
Versichert sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihren Hund zurückzuführen sind und für die Sie als Halterin oder Halter einstehen müssen.
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Jeder Besitzer eines Hundes oder eines Pferdes benötigt eine Tierhalterhaftpflicht. Denn Sie haften für Ihren Hund beziehungsweise Ihr Pferd, wenn eine Person oder eine Sache zu Schaden kommt. Das nennt sich Gefährdungshaftung. Sie haften unbegrenzt für von Ihren Tieren verursachte Schäden.
Ihr Hund wird zum Beispiel von einem anderen Hund angegriffen und verteidigt sich. Der oder die Eigentümer*in des angreifenden Hundes geht dazwischen und wird von Ihrem Hund verletzt. Dann müssen Sie für den entstandenen Schaden bezahlen.
Ist ein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?
Lediglich Kleintiere wie Hasen, Vögel, Hamster und Katzen sind über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Hunde oder beispielsweise Pferde können dagegen nicht in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden. Hunde zählen wie beispielsweise Pferde nicht zu den Kleintieren.
Wie sinnvoll ist eine Hundehaftpflichtversicherung?
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundebesitzer sinnvoll. Denn für Schäden, die durch Ihren Hund verursacht werden, können hohe Forderungen auf Sie zukommen, da Sie persönlich in unbegrenzter Höhe haften.
Gilt die Tierhalterhaftpflicht auch für Katzen und Kleintiere?
Nein, in unserer Tierhalterhaftpflicht sind ausschließlich Hunde und Pferde versichert.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Sachbearbeiterin Privat- und
Gewerbeversicherungen
Petra Barthel
pbarthel@horbach-gmbh.com
+49 (0) 211-86411-29