HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR TERRORVERSICHERUNG

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR TERRORVERSICHERUNG

Was deckt eine Terrorversicherung ab?

Die Terrorversicherung sieht die Mitversicherung von Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten sowie Bewegungs- und Schutzkosten obligatorisch zusätzlich zur Versicherungssumme mit 10 % vor. Im Rahmen dieser Deckung sind Dekontaminationskosten in bestimmtem Rahmen mitversichert.

Ist die Terrorversicherung umlegbar?

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Begründung ausgeführt, dass die Terrorversicherung grundsätzlich als Gebäudeversicherung zu den Sachversicherungen gehört und somit grundsätzlich zu den umlagefähigen Versicherungen zählt.

Was ist ein Terrorakt?

Terrorakte werden häufig durch Selbstmordanschläge, Autobomben, Massenerschießungen, Messerangriffe mit mehreren Opfern und andere Handlungen ausgeübt, die Angst und Panik verbreiten sollen.

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