REISERÜCKTRITT-
VERSICHERUNG
Bei Nicht-Antritt kann man mit einer Reiserücktrittversicherung hohe Kosten einsparen.
Die Vorfreude auf eine Reise kann groß sein – jedoch kann es immer passieren, dass durch diverse Gründe ein Antreten der Reise nicht möglich ist. Sichern Sie die Stornokosten Ihrer Reise - einmalig oder für ein Jahr - bei Nicht-Antritt wegen eines Krankheitsfalls oder Schicksalsschlags ab.
DECKUNGSUMFANG
Versichert sind die entstandenen Stornokosten, die beim Reiserücktritt entstehen, wenn dieser durch einer der folgenden Ereignissen verursacht wurde:
Unerwarteter schwerer Erkrankung - einschließlich einer epidemischen oder pandemischen Erkrankung wie Covid-19,
Unfall,
Tod,
Schaden am Eigentum.
Diverse Anbieter decken auch als Ursache pandemische Erkrankungen wie Covid-19 oder den Verlust des Arbeitsplatzes ab.
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Die Reiserücktrittsversicherung muss auch dann nicht zahlen, wenn eine Reise aufgrund einer vorsätzlichen Handlung oder durch höhere Gewalt nicht angetreten werden kann (zum Beispiel Streik, Insolvenz eines Reiseveranstalters). Die Angst vor Terroranschlägen ist in der Regel nicht mitversichert.
Welche Gründe akzeptiert die Reiserücktrittsversicherung?
Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzungen, Schwangerschaft / Schwangerschaftskomplikationen, Todesfall in der Familie, unerwartete Kündigung und Impfunverträglichkeit.
Wie schnell muss man eine Reiserücktrittsversicherung abschliessen?
Wann kann ich die Reiserücktrittsversicherung abschließen? Grundsätzlich sollten Sie die Reiserücktrittsversicherung abschließen, wenn Sie Ihren Urlaub buchen - so sind Sie sofort abgesichert. Der Versicherungsabschluss muss jedoch spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen.
Was schließt eine Reiserücktrittsversicherung ein?
Was deckt die Reiserücktrittsversicherung ab? Eine Reiserücktrittsversicherung bewahrt Sie davor, auf hohen Reise- und Stornokosten sitzen zu bleiben, wenn Sie die Reise aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls absagen müssen, beispielsweise weil Sie sich das Bein gebrochen haben.