REISEGEPÄCK-
VERSICHERUNG
Reisegepäck zu verlieren ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ein finanzieller Verlust.
Wenn Ihr Reisegepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme. Beachten Sie: Bei Reisegepäckversicherungen gelten in der Regel für den Wert der mitgeführten Gegenstände bestimmte Höchstgrenzen. Daher bieten wir spezielle Reisegepäckversicherungen an, die auch diese Gegenstände optimal absichern.
DECKUNGSUMFANG
Ihr Reisegepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.
Weitere bzw. konktrete Ausprägungen unserer Versicherungspartner lassen wir Ihnen gerne persönlich zukommen - sprechen Sie uns an.
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Grundsätzlich erstatten Reisegepäckversicherungen den Zeitwert. Kommt es also zum Schadensfall, gilt für die Erstattung der Versicherungswert, der allgemein erforderlich ist, um neue Dinge gleicher Art und Güte an Ihrem ständigen Wohnort anzuschaffen.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Innendienstleiter
Handlungsbevollmächtigter
Sven-Thorsten Ernst
sternst@horbach-gmbh.com
+49 (0) 211-86411-12