RÜCKRUFKOSTEN-
VERSICHERUNG
In Ergänzung zur Produkthaftpflichtversicherung werden im Rahmen der Rückrufkostenversicherung die Kosten versichert, welche aufgewendet werden müssen, um mangelhaft sich im Verkehr befindliche Produkte zum Schutz der Verbraucher zurückzurufen. Hierzu zählen Benachrichtigungs-, Überprüfungs-, Überführungs-, Vernichtungs- und Ein- und Ausbaukosten.
DECKUNGSUMFANG
Die Höhe der Versicherungssumme steht stark in Abhängigkeit vom Umsatz, der gehandelten Ware, dem Vertriebsnetz sowie den sich im Verkehr befindlichen Stückzahlen. Der Versicherungsbedarf und der sich daraus ergebende erforderliche Versicherungsschutz wird daher sehr individuell ermittelt.
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Die Rückrufkostenversicherung übernimmt die Kosten für die Benachrichtigung von Händlern und Endverbrauchern sowie für die Benachrichtigung der Medien. Kosten für den Transport der Produkte zurück zum Werk, Überprüfung, Zwischenlagerung, Reparatur bzw. Entsorgung und Vernichtung sind ebenfalls versichert.
Was ist bei der Rückrufkostenversicherung nicht abgedeckt?
Nicht abgesichert sind, z.B. Personen- und Sachschäden und nicht ausreichend erprobte Produkte, etc.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Rückrufkostenversicherung?
Es werden unterschiedliche Selbstbeteiligungen je nach Risiko vereinbart.
Wer braucht eine Rückrufkostenversicherung?
Für alle Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler von Waren, die ein Rückrufrisiko in sich bergen, durch die also das Risiko eines Personenschadens bestehen kann.