PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG
Ein schwerer Unfall zieht oftmals anhaltende gesundheitliche oder finanzielle Folgen nach sich.
Die private Unfallversicherung erstreckt sich, anders als der Schutz der Berufsgenossenschaft, auf sämtliche Unfälle auch im privaten Umfeld/Haushalt (24 Stunden Deckung). Als versichert gilt ein plötzlich von außen auf den Körper einer Person wirkendes Ereignis, welches eine Gesundheitsschädigung mit sich bringt, z.B. Fall, Schlag, u.a.m.
DECKUNGSUMFANG
Neben den Invaliditätsleistungen sind auch weitere Elemente absicherbar, wie z.B. eine Unfall-Rente oder ein Unfall-Krankenhaustagegeld. Bestimmte Versicherer bieten wiederkehrende Leistungen an, z.B. nach 10 Jahren anhaltender Invalidität wird ein zweites Mal die Grundsumme ausgezahlt.
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Es besteht zum Beispiel bei Unfällen, die durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen verursacht wurden, kein Versicherungsschutz. Unfälle, die durch eine Straftat oder durch Kriegsereignisse verursacht wurden, sind ebenfalls nicht abgedeckt.
Was ist bei einer privaten Unfallversicherung abgedeckt?
Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens – also sowohl in Ihrer Freizeit als auch während der Arbeit. Der Schutz gilt weltweit.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Schadenleiter / Schadenbearbeitung
Handlungsbevollmächtigter
Michael Buscher
mbuscher@horbach-gmbh.com
+49 (0) 211-86411-22