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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR PRIVATEN ALTERSVORSORGE

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Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer oder Versicherter?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie pünktlich die vereinbarten Beiträge zahlen. Für die Rentenzahlung gelten bestimmte Mitteilungs- oder Mitwirkungspflichten. So müssen Sie etwa schon im eigenen Interesse die Versicherung rechtzeitig informieren, wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert. Der Versicherer kann auch verlangen, dass Sie einen so genannten Lebensnachweis vorlegen. Damit will er verhindern, dass für Verstorbene weiter Rente gezahlt wird.

Weitere Pflichten für Sie als Versicherungsnehmer sind in den Allgemeinen Bedingungen für die private Rentenversicherung der jeweiligen Versicherungsgesellschaft aufgeführt.

In welchem Alter sollte man eine Altersvorsorge abschließen?

An eine Altersvorsorge sollte so früh wie möglich gedacht werden, damit bis zur Rente ein ausreichendes Finanzpolster angespart werden kann. Durch den Zinseszinseffekt arbeitet nämlich die Zeit für den Anleger. Wer früh anfängt, muss daher weniger monatlich zurücklegen um bis zum Rentenalter eine bestimmte Versorgungshöhe zu erreichen.

Ist bei Zahlungsschwierigkeiten eine Beitragsfreistelllung möglich?

Bei Zahlungsschwierigkeiten sollte eine Kündigung immer der letzte Ausweg sein, da mit einer Kündigung ein finanzieller Verlust verbunden ist. Zunächst kann mit einer Beitragsfreistellung versucht werden, eine Zeit der finanziellen Verschlechterung (z.B. Arbeitslosigkeit oder Krankheit) zu überbrücken. Der Versicherungsnehmer muss dann keine Beiträge mehr zahlen, die Versicherung wird auf dem zum Zeitpunkt der Beitragsstellung erreichten Niveau eingefroren. Dadurch fällt die spätere Rente natürlich geringer aus.

Was bedeutet Kapitalwahlrecht?

Beim Kapitalwahlrecht kann sich der Kunde am Ende der Einzahlungsphase entscheiden, ob er statt einer Rente die Auszahlung einer einmaligen Summe wünscht. Es ist sinnvoll sich bei Vertragsbeginn ein Kapitalwahlrecht zu sichern, da Verträge zur privaten Altersvorsorge eine sehr lange Laufzeit haben und der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht wissen kann, ob er später statt der monatlichen Rente nicht doch eher eine größere Geldsumme auf einmal benötigt.

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