PRIVATE RECHTS-
SCHUTZVERSICHERUNG
Mit eine privaten Rechtsschutzversicherung dem finanziellen Risiko voraus sein!
Auseinandersetzungen mit dem Reiseveranstalter, ein Widerspruch bei der Steuererklärung oder kaputte Bestellungen – um solche Streitigkeiten beizulegen, muss oft ein Anwalt eingeschaltet werden. Wird der Fall sogar vor Gericht ausgetragen, steigen die Kosten je nach Dauer des Prozesses und Höhe der Instanz schnell an, weswegen unversicherte Verbraucher oft von vornherein auf ihr Recht verzichten. Eine private Rechtsschutzversicherung hilft dabei, die eigenen Interessen durchzusetzen, und sichert Sie vor den finanziellen Folgen eines juristischen Streits ab, indem sie die Prozesskosten übernimmt.
DECKUNGSUMFANG
Eine private Rechtsschutzversicherung schützt Sie in Streitfällen wie beispielsweise Vertrags-, Miet- und Verkehrsrecht.
Sie gibt Ihnen finanzielle Sicherheit und Unterstützung, wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen. Es gibt viele unterschiedliche Anbieter von Rechtsschutzversicherungen, welche Sie nach Ihren individuellen Bedürfnissen auswählen können.
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Versichert sind Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus sogenannten dinglichen Rechten am Grundstück, Gebäude und Gebäudeteil. Dingliche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Erbbaurecht, Streitigkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Nachbarschaftsrecht.
Was deckt den Rechtsschutz nicht ab?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Kosten, die dem Versicherten selbst entstehen. Das betrifft beispielsweise Reisekosten und Verdienstausfall für Gerichtstermine und Besprechungen mit dem Anwalt. Außerdem zahlt die Rechtsschutzversicherung meist nur bis zur zweiten Instanz.
Wie oft darf man eine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen?
Generell gibt es bei den meisten Rechtsschutzversicherungen keine festgelegte Obergrenze, wie oft der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. Das bedeutet, solange es sich um unterschiedliche Rechtsstreitigkeiten handelt, kann die Versicherung theoretisch unbegrenzt beansprucht werden.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn ich verliere?
Verliert man einen Prozess, trägt die Rechtsschutzversicherung auch die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite. Nicht in den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung enthalten sind aber vor Gericht vereinbarte Zahlungssummen, wie sie bei einem Vergleich entstehen.