Was deckt eine Mietverlustversicherung ab?
Die Mietverlustversicherung schützt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel (sofern die betreffenden Gefahren mitversichert sind).
Was sind nicht versicherbare Gefahren und Schäden bei der Mietverlustversicherung?
Als nicht versichert gelten u. a. Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Was wird im Schadenfall bei der Mietverlustversicherung ersetzt?
Die Mietverlustversicherung ersetzt den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, den Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwerts der Räume, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt oder unentgeltlich Dritten überlassen hat und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind und etwaige fortlaufende Nebenkosten.