MIETVERLUST-
VERSICHERUNG
Die Mietverlustversicherung leistet Entschädigung für den Mietausfall infolge eines Feuer-, Leitungswasser-, Sturm oder Hagelschadens und ist eine sinnvolle Ergänzung zur Gebäudeversicherung. Versichert ist der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter aufgrund des Schadens die Mietzahlung ganz oder teilweise einstellt. Die Mietverlustversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen durch die genannten Schäden.
DECKUNGSUMFANG
Ersetzt wird der Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern.
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Die Mietverlustversicherung schützt bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel (sofern die betreffenden Gefahren mitversichert sind).
Wie hoch ist die Versicherungssumme der Mietausfallversicherung?
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Der Versicherungswert beträgt:
Für vermietete Räume den Wert einer Jahresmiete,
für selbst genutzte oder unentgeltlich Dritten überlassene Räume den ortsüblichen Jahresmietwert
zzgl. der Summe der fortlaufenden Nebenkosten für die Dauer eines Jahres.
Was sind nicht versicherbare Gefahren und Schäden bei der Mietausfallversicherung?
Als nicht versichert gelten u. a. Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Kernenergie.
Was wird im Schadenfall bei der Mietausfallversicherung ersetzt?
Die Mietverlustversicherung ersetzt den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Mieter infolge eines Versicherungsfalles kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag berechtigt ist, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern, den Nutzungsausfall in Höhe des ortsüblichen Mietwerts der Räume, die der Versicherungsnehmer selbst nutzt oder unentgeltlich Dritten überlassen hat und die infolge eines Versicherungsfalles unbenutzbar geworden sind und etwaige fortlaufende Nebenkosten.