HAUSRAT-
VERSICHERUNG
Ihr bewegliches Hab und Gut versichern; Fahrräder, Elektronik, Möbel oder Teppiche.
Wird Ihr Hausrat durch einen Wasserrohrbruch, Wohnungsbrand oder Einbruch zerstört, beschädigt oder entwendet, kostet das nicht nur Ihre Nerven, sondern auch Geld. Mit einer Hausratversicherung bekommen Sie die Kosten ersetzt. Zum versicherten Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Die Standarddeckung umfasst Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismusschäden.
DECKUNGSUMFANG
Folgende Deckungserweiterungen sind möglich: Elementarschäden, Glasbruch und Fahrraddiebstahl. Achtung: Wir empfehlen E-Bikes über eine Spezialversicherung abzusichern! Betriebliche Fahrräder sind nicht über die Hausratversicherung abgedeckt.
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Ja, eine Hausratversicherung ist sinnvoll - unabhängig davon, ob Sie Mieter, Vermieter oder Eigentümer sind. Denn eine Hausratversicherung kommt in der Regel für entstandene Schäden am Hausrat auf, d.h. sie greift, wenn die Gegenstände durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Feuer bzw. Leitungswasser beschädigt werden. Zusätzlich dazu sind auch gestohlene Objekte abgesichert.
Was gehört alles zum Hausrat?
Zum Hausrat zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die in der Wohnung oder einer dazugehörigen Räumlichkeit (zum Beispiel Privatkeller, Garage oder Wintergarten) aufbewahrt werden. Auch eingebaute Gegenstände wie Einbauküchen zählen dazu. Was zum Hausrat zählt ist in A 8 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) festgelegt.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Sachbearbeiterin Privat- und
Gewerbeversicherungen
Silke Schaun
sschaun@horbach-gmbh.com
+49 (0) 211-86411-17