HAUS- UND GRUNDBESITZER-
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Guter Schutz für Vermieter und Eigentümergemeinschaften.
Ein Haus mitsamt Grundstück oder eine Wohnung können schnell zur Gefahrenquelle werden: Ein loser Dachziegel fällt auf ein Auto, ein Nachbar stürzt, weil im Winter niemand den Schnee geräumt hat. Als Eigentümer müssen Sie für Schäden aufkommen, die anderen im Zusammenhang mit Deiner Immobilie entstehen.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert das Personen- und Sachschadenrisiko des Eigentümers von Immobilien und Grundstücken Dritten gegenüber ab.
DECKUNGSUMFANG
Die Deckungssumme sollte vor dem Hintergrund insbesondere drohender Personenschäden bei mindestens 5 Mio. € für Personen- und oder Sachschäden liegen.
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Schäden, die beispielsweise durch höhere Gewalt an der Immobilie selbst entstehen, werden von der Haushaftpflichtversicherung nicht erfasst.
Kann man Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf Mieter umlegen?
Ja, die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Dafür müssen im Mietvertrag alle anfallenden Nebenkosten gelistet sein – eine pauschale Aussage wie „Der Mieter trägt alle Versicherungskosten“ ist nicht ausreichend.
Warum brauche ich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht?
Jeder Hauseigentümer muss dafür sorgen, dass in seinem Haus und auf seinem Grundstück niemand zu Schaden kommt (sogenannte Verkehrssicherungspflicht). Außerdem hat der Eigentümer eine Gebäude-Instandhaltungs- und Unterhaltungspflicht. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, muss er für die Folgen geradestehen.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung prüft, ob und in welcher Höhe der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Die Versicherung leistet Schadenersatz bei berechtigten Forderungen. Und wehrt unberechtigte und überhöhte Ansprüche ab – wenn notwendig auch vor Gericht.
Wer braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist wichtig für:
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, wenn diese ganz oder teilweise vermietet werden (bei Selbstnutzung zu Wohnzwecken siehe nächste Frage)
Eigentümer von unbebauten Grundstücken
Wohnungseigentümer-Gemeinschaften
Nießbraucher (zum Beispiel Bewohner mit lebenslangem Wohnrecht)
Hafte ich auch, wenn laut Mietvertrag die Mieter die Pflicht zum Schneeräumen haben?
Mit der Übertragung der Räum- und Streupflicht sind Sie nicht aus der Verantwortung entlassen. Es bleibt Ihnen noch eine Überwachungspflicht. Versäumen Sie Ihre Pflicht zu erfüllen, haften Sie weiter – neben Ihrem Mieter.
Ich habe eine Privat-Haftpflichtversicherung – reicht die nicht aus?
Nein, nicht in jedem Fall. In unserer Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur Versicherungsschutz als Inhaber von selbstbewohnten Ein- oder Zweifamilienhäusern. Wenn Ihr Haus (teil)vermietet wird oder es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, ist unsere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung notwendig und empfehlenswert.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Sachbearbeiterin Privat- und
Gewerbeversicherung
Petra Barthel
pbarthel@horbach-gmbh.com
+49 (0) 211 / 86411-10