GEBÄUDEVERSICHERUNG
Die Gebäudeversicherung schützt Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien vor finanziellen Belastungen durch unvorhergesehene Schäden am Gebäude, die durch Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen können. Sie sorgt dafür, dass im Schadensfall Reparaturkosten abgedeckt werden und somit der Wert der Immobilie erhalten bleibt. Besonders für Immobilienbesitzer ist eine solche Versicherung unerlässlich, um teure Renovierungs- oder Wiederaufbaukosten zu vermeiden und die langfristige Stabilität des Eigentums zu sichern.
DECKUNGSUMFANG
Eine Gebäudeversicherung tritt ein, wenn Ihre Immobilie beschädigt oder ganz zerstört wird. Nicht alle zusätzlichen Verischerungseinschlüsse sind sinnvoll. Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern von Gebäudeversicherungen sind wesentlich. Durch regelmäßige Marktsondierungen können wir jederzeit auf die jeweils leistungsstärksten Produktanbieter zurückgreifen.
23.000
zufriedene Kunden
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Mitarbeitende
75
Standardmäßig werden die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel versichert. Zusätzlich ist eine Absicherung gegen Elementarschäden zu empfehlen. Die wichtigsten Leistungen sind Unterversicherungsverzicht und Einschluss der groben Fahrlässigkeit.
Was deckt die Gebäudeversicherung nicht ab?
Nicht versichert sind Schäden durch Niederschläge, wenn Sie Fenster und Türen des Gebäudes offen gelassen haben. Von vielen Gebäudeversicherungen werden außerdem Schäden durch Starkregen, Grund- oder Hochwasser nicht bezahlt. Hierfür gibt es ergänzende Policen, die Elementarschadenversicherungen (siehe Kasten).
Wie teuer darf eine gute Gebäudeversicherung sein?
Sie können eine Wohngebäudeversicherung bereits für 200 Euro im Jahr abschließen – realistisch sind jedoch eher 400 bis 600 Euro, wenn man Wert auf einen guten und leistungsstarken Tarif legt.
Ist Regenwasser in der Gebäudeversicherung versichert?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen ab, die durch Hochwasser, Sturzfluten, Starkregen oder Schneedruck entstehen. Vorausgesetzt, Elementarschäden sind mitversichert. Ist Ihre Immobilie nach einem Wasserschaden unbewohnbar, kann die Versicherung Hotel- oder Unterbringungskosten übernehmen.