Wer ist im Familienrechtsschutz mitversichert?
Im Familienvertrag der Rechtsschutzversicherung sind neben Ihnen selbst versichert: Ihrer Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft. Ihr nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft. Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners, auch Adoptiv- und Stiefkinder.
Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Kosten, die dem Versicherten selbst entstehen. Das betrifft beispielsweise Reisekosten und Verdienstausfall für Gerichtstermine und Besprechungen mit dem Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bis zur zweiten Instanz.
Wie viel kostet ein Familienrechtsschutz im Monat?
Einen guten Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr gibt es für einen niedrigen, zweistelligen Eurobetrag im Monat. Die Beitragshöhe richtet sich danach, welche Rechtsbereiche Sie abdecken möchten.