FAMILIEN-

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Anfallende Kosten in einem Rechtsstreit sollten abgesichert sein.

Eine Familienrechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor hohen finanziellen Kosten, falls Sie im Fall von Rechtsstreitigkeiten einen Anwalt benötigen oder gar vor Gericht müssen.

Mit einer Familienrechtsschutzversicherung können Sie auch Ihre Angehörigen in den Privat- und Berufs-Rechtsschutz einbinden.

DECKUNGSUMFANG

Mit einer Familienrechtsschutzversicherung sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Dazu zählen Ihre Kinder, Ihr Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie weitere Familienmitglieder.

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HÄUFIGE FRAGEN FAMILIENRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

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Wann greift Familienrechtsschutz?

Wann greift Familienrechtsschutz?

Wer ist im Familienrechtsschutz mitversichert? Ihr Partner ist im Familienrechtsschutz dann mitversichert, wenn es sich um einen Ehepartner oder einen eingetragenen Lebenspartner handelt. Sie und Ihr Partner wohnen in einer häuslichen Lebensgemeinschaft zusammen.

Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?

Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Kosten, die dem Versicherten selbst entstehen. Das betrifft beispielsweise Reisekosten und Verdienstausfall für Gerichtstermine und Besprechungen mit dem Anwalt. Außerdem zahlt die Rechtsschutzversicherung meist nur bis zur zweiten Instanz.

Wie viel kostet ein Familienrechtsschutz im Monat?

Was kostet ein Familienrechtsschutz? Einen guten Rechtsschutz für die Bereiche Privat, Beruf, Wohnen und Verkehr gibt es ab rund 16-20 Euro im Monat. Die Beitragshöhe richtet sich danach, welche Rechtsbereiche Sie abdecken möchten.

Wer ist in einer Familien Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Im Familienvertrag der Rechtsschutzversicherung sind neben Ihnen selbst versichert: Ihrer Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft. Ihr nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft. Ihr minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners, auch Adoptiv- und Stiefkinder.

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