FAMILIEN-
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Anfallende Kosten in einem Rechtsstreit sollten abgesichert sein.
Eine Familienrechtsschutzversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor hohen finanziellen Kosten, falls Sie im Fall von Rechtsstreitigkeiten einen Anwalt benötigen oder gar vor Gericht müssen.
Mit einer Familienrechtsschutzversicherung können Sie auch Ihre Angehörigen in den Privat- und Berufs-Rechtsschutz einbinden.
DECKUNGSUMFANG
Mit einer Familienrechtsschutzversicherung sind nicht nur Sie, sondern auch Ihre Angehörigen vor den finanziellen Folgen von Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Dazu zählen Ihre Kinder, Ihr Ehe- oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie weitere Familienmitglieder.
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Im Familienvertrag der Rechtsschutzversicherung sind neben Ihnen selbst versichert: Ihrer Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft. Ihr nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft. Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners, auch Adoptiv- und Stiefkinder.
Was deckt die Rechtsschutzversicherung nicht ab?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Kosten, die dem Versicherten selbst entstehen. Das betrifft beispielsweise Reisekosten und Verdienstausfall für Gerichtstermine und Besprechungen mit dem Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung zahlt bis zur zweiten Instanz.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Schadenleiter / Schadenbearbeitung
Handlungsbevollmächtigter
Michael Buscher
mbuscher@horbach-gmbh.com
+49 (0) 211-86411-22