ERTRAGSAUSFALL-
VERSICHERUNG
Unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden oder behördlich angeordnete Betriebsschließungen können die Geschäftstätigkeit eines Unternehmens abrupt zum Erliegen bringen. Die laufenden Fixkosten bleiben jedoch bestehen – Löhne, Mieten und Leasingraten müssen weiterhin bezahlt werden, obwohl keine oder nur eingeschränkte Einnahmen erzielt werden können. Genau hier greift die Ertragsausfallversicherung – mithilfe der HORBACH GmbH ( Versicherungsmakler) kann eine Versicherungslösung gefunden werden, die ein finanzielles Risiko abdeckt.
DECKUNGSUMFANG
Die Ertragsausfallversicherung sichert Unternehmen gegen finanzielle Verluste ab, die durch eine Betriebsunterbrechung infolge eines versicherten Sachschadens entstehen. Die Versicherung sorgt dafür, dass die wirtschaftliche Existenz nicht gefährdet wird und das Unternehmen nach einer Krise schnell wieder handlungsfähig ist.
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Die Ertragsausfallversicherung (auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt) schützt Unternehmen vor finanziellen Einbußen, die durch eine Unterbrechung der Geschäftstätigkeit infolge eines versicherten Sachschadens entstehen – z. B. nach einem Brand, Sturm oder Wasserschaden.
Was ist der Unterschied zur Betriebsunterbrechungsversicherung?
Beide Begriffe werden häufig synonym verwendet. Im engeren Sinne bezeichnet die Ertragsausfallversicherung jedoch den Schutz der Erträge (Gewinne und fortlaufende Kosten), während die Betriebsunterbrechungsversicherung auch kleinere Unterbrechungen absichern kann – teils mit angepassten Versicherungssummen.
Welche Schäden sind versichert?
Typischerweise sind Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl versichert – vorausgesetzt, sie führen zu einem Betriebsstillstand. Weitere Gefahren wie Elementarschäden oder Pandemien können ggf. optional eingeschlossen werden.
Was wird im Schadensfall ersetzt?
Ersetzt werden der entgangene Gewinn sowie fortlaufende betriebliche Kosten (z. B. Miete, Löhne, Leasingraten), die während der Unterbrechungszeit weiterhin anfallen.
Wie lange leistet die Versicherung?
Die sogenannte Haftzeit beträgt in der Regel 12 Monate – auf Wunsch kann sie auch verlängert werden. Innerhalb dieser Zeit werden die Ausfälle ersetzt, solange sie in direktem Zusammenhang mit dem versicherten Schaden stehen.
Welche Voraussetzungen gelten für den Versicherungsschutz?
Grundvoraussetzung ist in der Regel der Abschluss einer passenden Sachversicherung (z. B. Inhaltsversicherung). Nur wenn der zugrunde liegende Sachschaden versichert ist, greift auch die Ertragsausfallversicherung.