Welche Schäden sind bei einer D&O-Versicherung ausgeschlossen?
Personen- und Sachschäden, wissentliche Pflichtverletzung, bekannte Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen, Ansprüche in den U.S.A. sind u.a. gängige Ausschlüsse. Weitere Informationen können die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf erteilen.
Für wen ist eine D&O-Versicherung besonders sinnvoll?
Die D&O-Versicherung ist vor allem für Führungskräfte in großen Unternehmen besonders sinnvoll. Dazu zählen Vorstände, Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder, die häufig durch weitreichende Entscheidungen und deren potenziellen Folgen für ihr Unternehmen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Aber auch Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen können bei ihrer beruflichen Tätigkeit von einer D&O-Versicherung profitieren, da auch sie häufig komplexe und risikobehaftete Entscheidungen treffen müssen. Zudem ist die Versicherung für Manager in Start-ups relevant, da diese oft schnell wachsende Unternehmen leiten und dabei mit unsicheren und sich dynamisch entwickelnden Märkten umgehen müssen.
Welche Schäden deckt eine D&O Versicherung?
Der D&O-Versicherer deckt allgemein Schadenfälle, wenn die versicherten Personen wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen können die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf liefern.
Ist die D&O-Versicherung für den Geschäftsführer ein geldwerter Vorteil?
Die Versicherungsprämien zur D&O-Versicherung sind auf Seiten der GmbH Betriebsausgaben. Es handelt sich nicht um geldwerte Vorteile der Geschäftsführer, d. h. es ist hierfür keine Lohnsteuer zu entrichten.