D&O-VERSICHERUNG
Die "Haftpflichtversicherung" für Geschäftsführer!
Der Begriff D&O-Versicherung, auch Directors and Officers Versicherung oder Manager-Haftpflicht genannt, stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für Director´s and Officer´s Liability Insurance. Sie ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Die D&O sichert Unternehmenslenker gegen Haftungsansprüche ab.
Wenn leitende Angestellte eine ihrer Pflichten verletzen und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, zahlt die D&O-Versicherung den Schadenersatz. Sie schützt dabei sowohl gegen die Ansprüche Dritter wie etwa Aktionäre und andere Anteilseigner als auch gegen die Ansprüche durch das eigene Unternehmen.
Darüber hinaus wirkt die D&O-Versicherung auch wie eine passive Rechtsschutzversicherung. Das heißt, sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, um einen unberechtigten Anspruch gegen den Entscheidungsträger abzuwehren. Da Schadenersatzforderungen gegen Manager fast immer umstritten sind, ist diese Abwehrfunktion ein ganz wesentlicher Teil des D&O-Versicherungsschutzes.
Für eine Risikoanalyse und Angebotsunterbreitung sprechen Sie gerne unsere Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) an.
DECKUNGSUMFANG
Versichert werden die Vermögensschäden, welche aus der beruflichen Tätigkeit der Organe der Unternehmensleitung resultieren und zwar im Hinblick auf die Befriedigung berechtigter Ersatzansprüche und die Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Man unterscheidet zwischen zwei Anspruchtypen gegen das Organ: Innenansprüche (Gesellschafter gegen das Organ) und Außenansprüche (sonstige Dritte außerhalb der Unternehmung gegen das Organ).Die Deckungssumme der D&O Versicherung sollte zwischen 10% und 20% des Jahresumsatzes liegen. Auf Aktualität des Vertragswerkes ist zu achten.
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Personen- und Sachschäden, wissentliche Pflichtverletzung, bekannte Pflichtverletzungen, Vertragsstrafen, Ansprüche in den U.S.A. sind u.a. gängige Ausschlüsse. Weitere Informationen können die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf erteilen.
Für wen ist eine D&O-Versicherung besonders sinnvoll?
Die D&O-Versicherung ist vor allem für Führungskräfte in großen Unternehmen besonders sinnvoll. Dazu zählen Vorstände, Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder, die häufig durch weitreichende Entscheidungen und deren potenziellen Folgen für ihr Unternehmen einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Aber auch Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen können bei ihrer beruflichen Tätigkeit von einer D&O-Versicherung profitieren, da auch sie häufig komplexe und risikobehaftete Entscheidungen treffen müssen. Zudem ist die Versicherung für Manager in Start-ups relevant, da diese oft schnell wachsende Unternehmen leiten und dabei mit unsicheren und sich dynamisch entwickelnden Märkten umgehen müssen.
Welche Schäden deckt eine D&O Versicherung?
Der D&O-Versicherer deckt allgemein Schadenfälle, wenn die versicherten Personen wegen einer Pflichtverletzung aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Vermögensschaden vom versicherten Unternehmen (Innenhaftung) oder einem Dritten (Außenhaftung) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen können die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) aus Düsseldorf liefern.
Ist die D&O-Versicherung für den Geschäftsführer ein geldwerter Vorteil?
Die Versicherungsprämien zur D&O-Versicherung sind auf Seiten der GmbH Betriebsausgaben. Es handelt sich nicht um geldwerte Vorteile der Geschäftsführer, d. h. es ist hierfür keine Lohnsteuer zu entrichten.
Wie werden D&O-Versicherungen abgeschlossen?
Eine D&O-Versicherung wird in der Regel von einem Unternehmen für seine angestellten Manager abgeschlossen, nicht von den Managern selbst. Solche D&O-Firmenversicherungen sind ein Dreiecksgeschäft: Mit dem Abschluss einer Police versichert das Unternehmen seine Manager gegen Haftungsansprüche, die es selbst einmal gegen sie geltend machen könnte. Die Versicherung schützt also sowohl den Vertragspartner, die Firma, als auch das Privatvermögen der Manager – die trotz hoher Gehälter die geforderten Summen in aller Regel ohnehin nicht aus ihrem Privatvermögen bezahlen könnten.
Schützt die D&O-Versicherung auch bei Straftaten?
Nein, der Schutz ist auf fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Wer dem Unternehmen vorsätzlich Schaden zufügt oder seine Pflichten wissentlich verletzt, genießt keinen Schutz durch seine D&O-Versicherung und muss persönlich haften. Da ein solcher Vorsatz aber in aller Regel erst in einem Gerichtsverfahren festgestellt wird, übernimmt die Versicherung zunächst die Rechtskosten des versicherten Managers. Erst wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass ihm Vorsatz oder eine wissentliche Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.
Tritt die D&O-Versicherung auch bei klassischen Management-Fehlern ein, etwa wenn Marktentwicklungen falsch eingeschätzt wurden oder ein neues Produkt floppt?
Nein, in diesem Fall haben die versicherten Personen keinen Anspruch. Die Risiken unternehmerischer Entscheidungen kann nicht durch eine D&O-Versicherung ausgelagert werden, sie ist kein Freifahrtschein für Management-Fehler oder eine Vollkasko-Versicherung gegen Verluste. Diese Risiken und die finanziellen Folgen müssen Unternehmen selbst tragen.