BETRIEBSUNTERBRECHUNGS-
VERSICHERUNG
Die Produktion ruht – Insolvenzgefahr droht! Die Betriebsunterbrechungsversicherung vervollständigt den Versicherungsschutz Ihres Unternehmens. Wenn aufgrund eines versicherten Ereignisses der Betrieb nicht planmäßig fortgeführt werden kann, ersetzt die Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Gewinn, die laufenden Kosten wie Gehälter, Miete und die Kosten für eine ausgelagerte Produktion sowie die Kosten für die Anmietung anderer Geräte, Maschinen etc.
DECKUNGSUMFANG
Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 12, 18 oder 24 Monate) eine Entschädigung für die bereits oben aufgeführten Kosten und entgangenen Gewinne. Finanzielle Folgen können Sie nicht erst dann treffen, wenn Ihr Betrieb komplett still steht – es genügt bereits, wenn eine wichtige betriebliche Funktion wegen eines Schadens gestört wird (Lagerhaltung, Fertigung, Call-Center).
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Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosionen, Einbruch / Diebstahl und Raub, Leitungswasser, Sprinklerleckage,Sturm und Hagel, Erweiterte Elementarschäden (z.B. Überschwemmung, Lawinen, Schneedruck, Erdbeben), Schäden durch Fahrzeuganprall, Rauch oder Überschalldruckwellen, Schäden durch Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Maschinenschäden, Bauleistungsschäden, Montageschäden, Elektronikschäden u.a.m.
Wie wird die Betriebsunterbrechungsversicherung berechnet?
Für die Dauer der Betriebsunterbrechung wird eine Taxe aufgrund des Deckungsbeitrages der letzten 12 Monate errechnet (Deckungsbeitrag = Umsatzerlöse minus variable Kosten).
Welche Kosten übernimmt eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung erstattet Unternehmen bei einer ungeplanten Unterbrechung des laufenden Betriebs die Kosten. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Löhne, Mieten, entgangene Gewinne sowie Maßnahmen, um den Betrieb wieder instand zu setzen.
Wann zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?
Ob nach einem Unfall, bei Feuer, Leitungswasser, Sturm- oder Elementarereignissen – die Folgen von Sachschäden führen oft zu Betriebsunterbrechungen oder Stillständen. In diesen Fällen leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung: Sie ersetzt den entgangenen Deckungsbeitrag und deckt die fortlaufenden Fixkosten.
Was ist ein Betriebsunterbrechungsschaden?
Ein Betriebsunterbrechungsschaden definiert sich aus dem entgangenen Gewinn, fortlaufenden Kosten, die der Betrieb ohne die Unterbrechung erwirtschaftet hätte und Aufwendungen zur Schadenminderung. Sinnvolle Schadenminderungsmaßnahmen sind von hoher Bedeutung.