BETRIEBLICHE KRANKEN-
VERSICHERUNG
Geringer Aufwand für Arbeitgeber, maximale Leistung für Mitarbeitende!
In der modernen Arbeitswelt zählt vor allem eines: qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. Dabei rückt die Gesundheit der Belegschaft zunehmend in den Fokus. Mit einer betrieblichen Krankenversicherung setzen moderne Arbeitgeber ein starkes Zeichen – sie schaffen nicht nur einen echten Mehrwert für ihre Mitarbeitenden, sondern fördern gleichzeitig deren Gesundheit und Leistungsfähigkeit. Das zahlt sich aus: geringere Fluktuation, weniger krankheitsbedingte Ausfälle und eine schnellere Nachbesetzung offener Stellen.
DECKUNGSUMFANG
Vorteile für Sie als Arbeitgeber:
Attraktivitätssteigerung dank sinnvoller Personalzusatzleistungen
Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und -loyalität
Reduzierung krankheitsbedingter Fehlzeiten
Starkes Argument für jedes Recruiting-Gespräch
Einfache und unkomplizierte Umsetzung
Schon ab sehr geringen Prämien
Vorteile für die Arbeitnehmer:
Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Ausschlüsse
Vorerkrankungen sind versichert, sogar laufende und angeratene Behandlungen
Sinnvolle Ergänzung der gesetzlichen und der privaten Gesundheitsversorgung
Einfach und unkompliziert dank jährlichem Gesundheitsbudget
Große Leistungsauswahl: Zähne, Brille, Heilpraktiker und noch vieles mehr
Für alle Mitarbeitenden komplett kostenlos
Steigendes Gesundheitsbudget bei Nutzung
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Ein arbeitgeberfinanziertes Gesundheitskonzept ohne Gesundheitsfragen zu altersunabhängigen Beiträgen, beim dem der Arbeitgeber eine Krankenzusatzversicherung für seine Mitarbeitenden abschließt.
Welche Unternehmen können eine betriebliche Krankenversicherung abschließen?
Grundsätzlich, alle Unternehmen jeder Branche. Es muss lediglich die Mindestanzahl bei den Mitarbeitern beachtet werden. Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) kann bereits ab 5 Mitarbeitern abgeschlossen werden.
Gibt es steuerliche Vorteile bei einer betrieblichen Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung ist grundsätzlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Seit 2019 gilt die bKV als Sachlohn und ist damit gibt zur 44-Euro Freigrenze von Steuern und Sozialabgaben befreit. Ab Januar 2022 wird die Sachbezugsfreigrenze auf 50 Euro angehoben. Falls dieser Betrag durch andere Sachbezüge, wie Tankgutscheine etc. bereits aufgebraucht ist muss der bKV Beitrag lohnsteuerpflichtig pauschal versteuert werden. (Stand 2024)
Gibt es bei der betrieblichen Krankenversicherung Wartezeiten?
Eine betriebliche Krankenversicherung hat keine Wartezeiten. Das bedeutet, dass die Leistungen direkt ab Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden können.
Sind alle Vorerkrankungen eines Mitarbeiters mitversichert?
In der betrieblichen Krankenversicherung sind in den meisten Fällen alle Vorerkrankungen mitversichert, doch es gibt im Bereich der stationären Tarife bei manchen Versicherern einen Ausschluss von bestimmten Diagnosen. Gerne helfen unsere Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) weiter.
Können Familienangehörige ebenfalls mit der bKV versichert werden?
Grundsätzlich kann jeder bKV-Tarif auch für die Angehörigen der Mitarbeiter abgeschlossen werden. Es gibt nur wenige Tarife, wo das nicht möglich ist. Die Familienangehörigen erhalten den gleichen Versicherungsschutz, wie die Mitarbeitenden und profitieren damit ebenfalls von den speziellen Konditionen. Die bKV für Familienangehörige ist immer arbeitnehmerfinanziert und wird damit vom Arbeitnehmer selbst finanziert.
Sind neue Mitarbeiter automatisch mitversichert?
Wenn ein neuer Mitarbeitender im Unternehmen beginnt, kann dieser natürlich ebenfalls mit den vorhanden bKV-Tarifen versichert werden. Die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) melden gerne beim jeweiligen Versicherer die neuen Mitarbeitenden an.