BETRIEBLICHE
ALTERSVORSORGE
Erfolgreiche Mitarbeiterbindung durch die HORBACH GmbH.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt eine wichtige Säule der finanziellen Absicherung im Ruhestand dar und ermöglicht es Arbeitnehmenden, zusätzlich zur gesetzlichen Rente durch ihren Arbeitgeber für das Alter vorzusorgen. Sie bietet zahlreiche Vorteile, wie steuerliche Begünstigungen und eine höhere Rendite im Vergleich zu privaten Vorsorgeprodukten. Für Arbeitgeber ist die bAV zudem eine attraktive Möglichkeit, die Mitarbeiterbindung zu stärken und die langfristige Motivation ihrer Belegschaft zu fördern.
DECKUNGSUMFANG
Es existieren unterschiedliche Finanzierungsformen: Arbeitgeberfinanziert, Entgeltumwandlung und Mischfinanziert. Es besteht eine Zuschussverpflichtung für Arbeitgeber auch für "Altverträge" ab 01.01.2022 (Betriebsrentenstärkungsgesetz - BRSG). Für Neuverträge gilt diese Regel bereits. Der Höchstbetrag passt sich jährlich neu an und orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze.
23.000
zufriedene Kunden
24
Mitarbeitende
75
Ein arbeitgeberfinanziertes Gesundheitskonzept ohne Gesundheitsfragen zu altersunabhängigen Beiträgen, beim dem der Arbeitgeber eine Krankenzusatzversicherung für seine Mitarbeitenden abschließt.
Wie viel sollte man monatlich in betriebliche Altersvorsorge einzahlen?
Wie viel Sie in die bAV einzahlen, hängt von Ihren finanziellen Möglichkeiten ab. Als Faustregel gilt: Damit sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, sollte sich Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber mit 20 Prozent beteiligen.
Ist es möglich, die betriebliche Altersvorsorge vorzeitig auszahlen zu lassen?
Grundsätzlich ist es nicht möglich, sich die Betriebsrente vorzeitig auszahlen zu lassen. Die betriebliche Altersvorsorge ist darauf ausgerichtet, die gesetzliche Rente aufzubessern und somit im Alter für ein besseres finanzielles Auskommen zu sorgen.
Wie funktioniert eine betriebliche Altersversorgung?
Die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung können sich aus einem Eigenanteil des Arbeitnehmenden (Entgeltumwandlung) und/oder aus einem Arbeitgeberanteil zur betrieblichen Altersvorsorge zusammensetzen.
Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bedeutet, dass ein mit dem Arbeitgeber vereinbarter Teil des Brutto-Gehalts für diese zusätzliche Altersversorgung umgewandelt wird.
Somit bauen sich im Laufe des Erwerbslebens Versorgungsansprüche (sog. Anwartschaften) auf, die zu Rentenbeginn als Kapitalzahlung oder lebenslange Rentenzahlungen zufließen.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind die erworbenen Versorgungsanwartschaften für den Fall geschützt, wenn das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Der Gesetzgeber spricht hier von der sogenannten Unverfallbarkeit der Anwartschaften. Details dazu regelt das Betriebsrentengesetz, abgekürzt BetrAVG. Gerne beraten Sie die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) zu weiteren Details.
Welche Leistungen erhalte ich aus meiner betrieblichen Altersversorgung?
Mit der betrieblichen Altersversorgung spart man für eine lebenslange zusätzliche Altersrente. Das ist auch sinnvoll, weil diese einen dauerhaft höheren Lebensstandard im Alter ermöglicht.
Alternativ besteht die Option einer Kapitalauszahlung. Diese muss bei Bedarf vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abzuschließen. Hier ist die Zahlung einer Rente oder eine Beitragsbefreiung der Altersrente an eine Berufsunfähigkeit während des Erwerbslebens gekoppelt.
Werden im Alter Abgaben auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung fällig?
Die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden in der Auszahlungsphase besteuert – in aller Regel aber zu einem günstigeren Steuersatz als im Erwerbsleben.
Leistungen aus der bAV mit Vertragsabschluss vor 2005 können unter bestimmten Voraussetzungen sogar steuerfrei sein.
Einzelheiten finden Sie in ihrem Versicherungsschein in den Allgemeinen Steuerinformationen. Rentner, die in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, zahlen in der Regel auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus ihrer betrieblichen Altersversorgung. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Was passiert, wenn ich in der Ansparphase länger krank bin?
Bei Angestellten, die in der Ansparphase so lange krank sind, dass sie kein Gehalt mehr beziehen, ruht das bestehende Angestelltenverhältnis. Es gibt dann zwei Möglichkeiten: Der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer kann die Versicherung beitragsfrei stellen, wenn der Vertrag die Voraussetzungen dafür erfüllt. Der spätere Versorgungsanspruch reduziert sich dann entsprechend. Alternativ kann die versicherte Person die Beiträge selbst zahlen. Hierbei ist zu beachten, dass es sich bei den privaten Beitragszahlungen um individuell versteuerte Beiträge handelt.
Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen.
Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen.
Was passiert bei Elternzeit mit dem Vertrag?
Wenn der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält (z.B. Elternzeit), hat er das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen. Die Beiträge sind zwar nicht steuerlich gefördert, aber für die spätere Altersversorgung wird weiterhin vorgesorgt. Für die Leistung aus diesen Beiträgen sind trotzdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. In der Regel kann der Vertrag aber auch beitragsfrei fortgeführt werden.
Bei Unterstützungskassen und Pensionszusagen gelten abweichende Regelungen.