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HÄUFIGE FRAGEN BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

HÄUFIGE FRAGEN BAUHERRENHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Welche Schäden deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Wird auf Ihrer Baustelle eine dritte private Person verletzt, schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung vor den Kosten. Das gilt ebenfalls, wenn ein Gegenstand eines Dritten beschädigt wird, zum Beispiel ein Bauteil auf die Garage der Nachbarn fällt und das Dach zerstört.

Was kostet eine Bauherrenhaftpflicht?

Das kommt darauf an; je nach Bausumme sind bereits Versicherungen mit einem Jahresbeitrag von unter 300 € pA möglich.

Ist eine Bauherren-Haftpflichtversicherung Pflicht?

Nein – eine Absicherung der Bauherrenhaftpflicht ist nicht verpflichtend. Jedoch empfehlen wir Ihnen aufgrund der vielfältigen Gefahren und der dadurch entstehenden hohen Kosten diese Versicherung abzuschließen.

Was passiert, wenn die Bauzeit die Versicherungsdauer überschreitet?

Die Versicherung beginnt mit Einrichtung der Baustelle und endet mit Abschluss der Bauarbeiten, spätestens 2 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte die Bauphase mehr Zeit beanspruchen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir finden eine Lösung und verlängern den Versicherungsschutz.

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