AUTOHAUS-VERMIETER-
FLOTTENVERSICHERUNG
Ständig wechselnde Fahrer bedeuten häufigere Schäden.
Häufig haben Autohausbetriebe neben ihren herkömmlichen Geschäftsfeldern auch eine kleine Vermietflotte. Diese können aus PKW, LKW, Anhängern und Lieferwagen bestehen. Neben den üblichen Kurzzeitmieten (ggf. auch Werkstattersatzwagen) gibt es auch die Möglichkeit von Langzeitvermietungen. Das Autohaus regelt gegenüber dem Mieter die entsprechende Selbstbeteiligung im Schadenfall. Diese kann der Mieter sich über eine entsprechende CDW-Versicherung absichern. Die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) analysieren gerne Ihre bestehende Flotte und versuchen diese bei interessierten Versicherungsgesellschaften optimal einzudecken.
DECKUNGSUMFANG
Neben der üblichen Haftpflichtversicherung wird auch eine Vollkasko- inklusive Teilkaskoversicherung angeboten. Bei Mietfahrzeugen ist es i.d.R. üblich, dass höhere Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Dies senkt in der Gesamtsumme auch die Schadenquote, welche die Prämie beeinflusst. Neben diesen üblichen Versicherungen sollte auch die Unterschlagung mitversichert werden. Unterschlagung bzw. Veruntreuung bedeutet, dass ein berechtigter Mieter das gemietete Fahrzeug nicht zurückbringt. Dies wird oft mit Diebstahl verwechselt. Die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) handeln mit den Versicherungsgesellschaften sogenannte Rahmenverträge aus. Ziel ist es, bei positiven Schadenverläufen einen Bonus (Rückvergütung) zu vereinbaren.
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Die Versicherungsprämie einer Vermietflotte wird im wesentlichen durch den historischen (3-5 Jahre) Schadenverlauf beeinflusst. Auch spielt die Höhe der Schäden und die Anzahl der Schäden eine besondere Rolle. Wenn bspw. ein einziger Ausreißer die Schadenquote negativ beeinflusst hat, kann dies wohlwollend in der Prämienermittlung berücksichtigt werden. Auch eine höhere Selbstbeteiligung kann sich positiv auf die Prämie auswirken.
Wie kann der Mieter sich gegen Selbstbeteiligungen im Schadenfall schützen?
Mieter von gemieteten Fahrzeugen müssen im Schadenfall die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen. Um dies zu vermeiden, können Mieter über eine sogenannte CDW-Versicherung sich dagegen absichern.
Was passiert bei sehr gutem Schadenverlauf der Vermietflotte?
Bei sehr gutem Schadenverlauf werden die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) mit dem jeweiligen Versicherer versuchen, eine günstigere Prämie für das folgende Versicherungsjahr zu verhandeln. Im Idealfall gibt bereits der ausgehandelte Rahmenvertrag eine Rückvergütung her.
Bekommen die Fahrzeuge in einer Flottenversicherung einen eigenen SFR?
Nein, i.d.R. agieren wir mit den Versicherern auf Stückzahlenbasis je nach Fahrzeugart.