AUTOHAUS VERMIETER
FLOTTEN-VERSICHERUNG
Ständig wechselnde Fahrer bedeuten häufigere Schäden.
Häufig betreiben Autohausbetriebe neben ihren herkömmlichen Geschäftsfeldern auch eine kleine Vermietflotte. Diese können aus PKW, LKW, Anhängern und Lieferwagen bestehen. Neben den üblichen Kurzzeitmieten (ggf. auch Werkstattersatzwagen) gibt es auch die Möglichkeit von Langzeitvermietungen. Das Autohaus regelt gegenüber dem Mieter die entsprechende Selbstbeteiligung im Schadenfall. Diese Vermietflotte ist häufig nicht in Autohauspolicen mit absicherbar und auch bei Versicherern kein gern gesehenes Risiko. Durch die wechselnden Fahrer ist die Wahrscheinlichkeit von Schäden deutlich höher als bei herkömmlichen Fahrzeugen. Die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) analysieren gerne Ihre bestehende Vermiet-Flotte und versuchen diese bei interessierten Versicherungsgesellschaften optimal einzudecken.
DECKUNGSUMFANG
Neben der üblichen Haftpflichtversicherung wird auch eine Vollkasko- inklusive Teilkaskoversicherung angeboten. Bei Mietfahrzeugen ist es i.d.R. üblich, dass höhere Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Dies senkt in der Gesamtsumme auch die Schadenquote, welche die Prämie beeinflusst. Neben diesen üblichen Versicherungen sollte auch die Unterschlagung mitversichert werden. Unterschlagung bzw. Veruntreuung bedeutet, dass ein berechtigter Mieter das gemietete Fahrzeug nicht zurückbringt. Dies wird oft mit Diebstahl verwechselt. Die Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) handeln mit den Versicherungsgesellschaften sogenannte Rahmenverträge aus. Ziel ist es, bei positiven Schadenverläufen einen Bonus (Rückvergütung) zu vereinbaren.
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Die Versicherungsprämie einer Vermietflotte wird im wesentlichen durch den historischen (3-5 Jahre) Schadenverlauf beeinflusst. Auch spielt die Höhe der Schäden und die Anzahl der Schäden eine besondere Rolle. Wenn bspw. ein einziger Ausreißer die Schadenquote negativ beeinflusst hat, kann dies wohlwollend in der Prämienermittlung berücksichtigt werden. Auch eine höhere Selbstbeteiligung kann sich positiv auf die Prämie auswirken.
Wie kann der Mieter sich gegen Selbstbeteiligungen im Schadenfall schützen?
Mieter von gemieteten Fahrzeugen müssen im Schadenfall die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen. Um dies zu vermeiden, können Mieter über eine sogenannte CDW-Versicherung sich dagegen absichern. Auch diese Versicherung können wir online für Mieter problemlos anbieten; der Abschluss erfolgt innerhalb von Sekunden.
Bekommen die Fahrzeuge in einer Flottenversicherung einen eigenen SFR?
Nein, i.d.R. agieren wir mit den Versicherern auf Stückzahlenbasis je nach Fahrzeugart.
IHR ANSPRECHPARNTER:
Key Account Automotive
Henni Harter
hharter@horbach-gmbh.com
+49 (0) 211-86411-15