AUTOHAUS-RECHTSSCHUTZ-

VERSICHERUNG

Recht bekommen mit der entsprechenden Absicherung!

Eine Autohaus-Rechtsschutzversicherung unterstützt Kfz-Betriebe dabei, ihr Recht in verschiedenen Bereichen wahrzunehmen und durchzusetzen. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten bei juristischen Auseinandersetzungen, etwa mit Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitenden, und schützt das Autohaus somit vor finanziellen Belastungen durch Rechtsstreitigkeiten. Sie haben Fragen? Das Team HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!

DECKUNGSUMFANG

Die Autohaus-Rechtsschutzversicherung deckt unter anderem Streitigkeiten im Vertragsrecht, arbeitsrechtliche Konflikte sowie Verteidigungskosten bei strafrechtlichen Vorwürfen ab. Der genaue Leistungsumfang kann variieren, doch grundsätzlich übernimmt die Versicherung Anwalts- und Gerichtskosten und unterstützt das Autohaus in verschiedenen rechtlichen Auseinandersetzungen.

Das Team der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) steht Ihnen mir Rat und Tat zur Seite, sprechen Sie uns gerne an.

BESTENS VERSICHERT –
MIT DER HORBACH GMBH.

BESTENS VERSICHERT MIT HORBACH.

Ihr Partner in allen Versicherungsfragen.

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN AUTOHAUSRECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

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Welche Streitigkeiten deckt eine Autohaus-Rechtsschutzversicherung i.d.R. ab?

Welche Streitigkeiten deckt eine Autohaus-Rechtsschutzversicherung i.d.R. ab?

Eine Autohaus-Rechtsschutzversicherung kann folgende Streitigkeiten abdecken (je nach Vertragskonstruktion):


  1. Vertragsrecht – Auseinandersetzungen mit Kunden, Lieferanten oder Leasinggesellschaften, z. B. wegen Gewährleistung, Kaufverträgen oder Reparaturaufträgen.

  2. Arbeitsrecht – Rechtsstreitigkeiten mit Mitarbeitern, z. B. bei Kündigungen, Abmahnungen oder Gehaltsforderungen.

  3. Strafrechtsschutz – Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen, z. B. im Zusammenhang mit vermeintlichen Verstößen gegen Umwelt- oder Unfallverhütungsvorschriften.

  4. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz – Unterstützung bei Bußgeldverfahren, z. B. wegen Verstößen gegen Verkehrs- oder Umweltauflagen.

  5. Steuer- und Sozialrechtsschutz – Vertretung bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern, z. B. bei Betriebsprüfungen oder Beitragsnachforderungen.

  6. Verkehrsrechtsschutz – Abdeckung von Streitfällen im Zusammenhang mit dem Fuhrpark des Autohauses, z. B. bei Unfällen oder Schadensersatzforderungen.

  7. Immobilien-Rechtsschutz – Schutz bei Rechtsstreitigkeiten rund um die gewerblich genutzten Immobilien, z. B. bei Miet- oder Pachtstreitigkeiten.

Je nach Versicherer können die Leistungen variieren. Es lohnt sich, die Bedingungen genau vom Team der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) prüfen zu lassen und die individuellen Bedürfnisse des Autohauses anzupassen.

Welche Kosten übernimmt die Autohaus-Rechtsschutzversicherung?

Eine Autohaus-Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten: Anwaltskosten, Gerichtskosten, Mediation, Strafverteidigungskosten, Gutachter- und Sachverständigenkosten, Kautionen, Zeugengelder und Gerichtsvollzieherkosten, Kosten bei steuer- und sozialrechtlichen Streitigkeiten. Sprechen Sie gern unser Team HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) an, um Details zu erfahren.

Warum ist eine Autohaus-Rechtsschutzversicherung wichtig?

Eine Autohaus-Rechtsschutzversicherung ist wichtig, weil sie Kfz-Betriebe vor hohen finanziellen Belastungen durch rechtliche Auseinandersetzungen schützt und eine professionelle Rechtsvertretung sichert.

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