WERKVERKEHRS-
VERSICHERUNG
Ladungen über weite Strecken ans Ziel bringen.
Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die für einen Auftrag mitgeführt werden? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer aber kommt für den Schaden auf, wenn die Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Güter, Arbeitsmittel und -geräte abgesichert werden, wenn diese außerhalb des Firmengeländes eingesetzt werden.
Deckungsumfang
Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR WERKVERKEHRSVERSICHERUNG
Was ist bei der Werkverkehrsversicherung abgedeckt?
Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und der Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.
Welche Gefahren und Schäden sind bei einer Werkverkehrsversicherung versicherbar?
ämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag und Explosion, Höhere Gewalt
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden durch:
Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Kernenergie
Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonstige Wertsachen, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter
Wo gilt die Werkverkehrsversicherung?
Je nach Bedarf ist Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder ganz Europa (ohne GUS-Staaten) möglich.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Sie ist besonders für Familien mit Hauptverdienern wichtig, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten (z.B. Begleichung von Krediten, Hypotheken, Unternehmensanteilen).
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.