VERKEHRSHAFTUNGS-

VERSICHERUNG

Ladungen über weite Strecken ans Ziel bringen.

Der Frachtführer bringt zum Teil sehr teure Ladung über weite Strecken ans Ziel. Solange sich diese Fracht in seiner Obhut befindet, trägt er die besondere Verantwortung für deren Unversehrtheit. Die Ladung ist auf dem Transportweg einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, die nicht unterschätzt werden darf. Kommt es zu Schäden an der Ladung, haftet der Frachtführer mit seinem Betriebsvermögen (§§ 425 ff HGB).

Das Güterkraftverkehrsgesetz regelt daher noch deutlich strenger, dass er ohne eine Verkehrshaftungsversicherung erst gar nicht als Frachtführer tätig werden darf. Die Verkehrshaftungsversicherung ist damit eine Pflichtversicherung für dieses Gewerbe. Die gesetzliche Grundlage sieht Regelhaftung von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) vor – die Ladung kann natürlich einen deutlich höheren Wert haben.

Deckungsumfang

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für alle sinnvoll, die national oder international als Frachtführer Güter transportieren.

BESTENS VERSICHERT –
MIT DER HORBACH GMBH.

Ihr Partner in allen Versicherungsfragen.

23.000

zufriedene Kunden

24

Mitarbeitende

75

Jahre am Markt

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR VERKEHRSHAFTUNGSVERSICHERUNG

Für wen ist die Versicherung?

Wer Fahrzeuge oder Gespanne mit mehr als 3,5 t. Gesamtgewicht einsetzt, für den ist sie sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die vom Bundesamt für Güterverkehr jederzeit kontrolliert werden kann und zur Gewerbeanmeldung notwendig ist. Sie sichert den Frachtführer gegen finanzielle Ansprüche des Auftraggebers ab und ersetzt dessen berechtigte Ansprüche, beziehungsweise lehnt die unberechtigten Ansprüche ab - notfalls auch gerichtlich.

Was ist versichert?

Versichert ist die Haftung als Frachtführer für Transporte mit den im Vertrag genannten Fahrzeugen während der Beförderung und der damit im Zusammenhang stehenden Lagerung. Der Versicherer stellt den Frachtführer unter anderem durch Erstattung der Reparatur- oder Ersatzkosten für Schäden am Transportgut sowie den Beitrag zur großen Haverie von der Haftung frei. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- oder Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten, durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten (z. B. Havariekommissar), sind abgedeckt.

Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
Nicht zu verwechseln ist die Verkehrshaftungsversicherung mit der Warentransportversicherung. Da die Haftung als Frachtführer in den allermeisten Fällen begrenzt ist, entsteht gerade bei hochwertigen Ladungen ein hohes Verlustrisiko für den Versender beziehungsweise den Empfänger. Dieses Risiko kann über eine separate Warentransportversicherung abgesichert werden.

Was ist die Haftungsgrundlage bei einer Verkehrskraftversicherung?

Der Frachtführer haftet bei innerdeutschen Transporten zum einen aufgrund der gesetzlichen Grundlage des HGB mit 8,33 Sonderziehungsrechten (etwa 10 Euro) pro Kilogramm Fracht, zum anderen kann die Haftung durch Individualabrede oder AGB erweitert, aber auch beschränkt, werden. Der sogenannte Haftungskorridor liegt dabei üblicherweise zwischen zwei und 40 Sonderziehungsrechten.

Bei grenzüberschreitenden Transporten auf der Straße sind die Haftungsnormen des CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) die Grundlage der Haftung.

Wann ist die Haftung als Frachtführer ist in folgenden ausgeschlossen?

Unabwendbarkeit des Schadeneintritts, Ungenügende Kennzeichnung des Gutes, Mangelhafte Verpackung/Verladung durch den Absender, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand.

Haftungsdurchbrechung

Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Sie ist besonders für Familien mit Hauptverdienern wichtig, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten (z.B. Begleichung von Krediten, Hypotheken, Unternehmensanteilen).

Was ist zur Erstellung eines Angebots nötig?

Zur Erstellung eines Angebots sind verschiedene Informationen erforderlich:

  • Anzahl der Fahrzeuge je Gesamtgewichtklasse (z. B. 7,5 t)

  • Art der Güter, die mit jedem Fahrzeug transportiert werden (z. B. Elektronik, Schüttgut etc.)

  • Haftungskorridor (z. B. 8,33 SZR)

  • Einsatzgebiet (z. B. Deutschland und Benelux-Staaten)

  • Lagerungshaltungsrisiko

  • Zusatzdeckung für fremde Wechselbrücken, Container oder ähnliches

Ihre Frage ließ sich nicht von den FAQ's beantworten?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.


Ihre Frage ließ sich nicht von den
FAQ's beantworten?
Dann kontaktieren Sie uns gerne.


SIE HABEN FRAGEN?

DANN SPRECHEN SIE UNS GERNE AN.

Unsere Experten helfen Ihnen!

+49 (0) 211 - 86411-0

info@horbach-gmbh.com

FOLGE UNS!

2025 Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistung, Heinrich-Heine-Allee 3, 40213 Düsseldorf

SIE HABEN FRAGEN?

DANN SPRECHEN SIE

UNS GERNE AN.

Unsere Experten helfen Ihnen!

+49 (0) 211 - 86411-0

info@horbach-gmbh.com

FOLGE UNS!

2024 Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistung,

Heinrich-Heine-Allee 3, 40213 Düsseldorf

SIE HABEN FRAGEN?

DANN SPRECHEN SIE UNS GERNE AN.

Unsere Experten helfen Ihnen!

+49 (0) 211 - 86411-0

info@horbach-gmbh.com

FOLGE UNS!

2024 Horbach GmbH Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistung

Heinrich-Heine-Allee 3, 40213 Düsseldorf

BESTENS VERSICHERT –
MIT DER HORBACH GMBH.

Ihr Partner in allen Versicherungsfragen.

23.000

zufriedene Kunden

24

Mitarbeitende

75

Jahre am Markt