WARENTRANSPORT-
VERSICHERUNG
Decken Sie Ihre Schäden bei Beförderung oder Zwischenlagerung ab.
Kunden oder Vertriebspartner müssen nicht unbedingt in fernen Ländern sitzen – schon der Weg in die nächste Stadt kann für den Transport von Gütern zur Gefahr werden: bereits beim Verladen auf den Lkw kann die Ware vom Gabelstapler fallen und beschädigt werden. Je nach Transportweg und -entfernung wird das Gut mehrmals auf unterschiedliche Transportmittel umgeladen und auch zwischengelagert. Dies erhöht die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes deutlich. Weiterhin verführen gerade hochwertige Güter, wie z.B. Unterhaltungselektronik, Computer oder Textilien, häufig zum Diebstahl.
Das Problem in all diesen Fällen: Die Haftung der befördernden Verkehrsträger ist meist zu gering, um den verursachten Schaden angemessen zu ersetzen. Schutz vor dem finanziellen Risiko bietet hier nur eine Transportversicherung.
DECKUNGSUMFANG
Versichert sind die im Vertrag genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten. Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie den Beitrag zur großen Havarie. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten sind abgedeckt.
Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.
HÄUFIGE FRAGEN ZUR TRANSPORTVERSICHERUNG
Welche Gefahren und Schäden sind bei der Transportversicherung versicherbar?
Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht bei der Transportversicherung abgedeckt?
Nicht versichert sind Schäden durch:
Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen
Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
Kernenergie sowie Schäden aus der Verwendung von chemischen, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
eine Verzögerung der Reise; innerer Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter; handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste, die jedoch als berücksichtigt gelten, sofern hierfür eine Abzugsfranchise vereinbart ist; normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise – es sei denn, der Versicherungsnehmer hat diese nicht vorsätzlich verschuldet
Vorsatz
Wo gilt die Transportversicherung?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist möglich.
Wie lässt sich die Versicherungssumme einer Transportversicherung ermitteln?
Der Versicherungswert umfasst folgende Summen:
Der gemeine Handelswert oder in dessen Ermangelung der gemeine Wert der Güter am Absendungsort bei Beginn der Versicherung
Die Versicherungskosten
Die Kosten, die bis zur Annahme der Güter durch den Beförderer entstehen und der endgültig bezahlten Fracht
Welche Zahlungen werden im Schadensfall bei der Transportversicherung geleistet?
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall des Versicherten eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Sie ist besonders für Familien mit Hauptverdienern wichtig, um finanzielle Sicherheit zu gewährleisten (z.B. Begleichung von Krediten, Hypotheken, Unternehmensanteilen).
Welche Erweiterungen sind bei der Transportversicherung zusätzlich möglich?
Zusätzliche Erweiterungen, die optional versichert werden können, betreffen die Erstattung des imaginären Gewinns, des Mehrwerts, des Zolls, der Fracht, der Steuern und Abgaben sowie sonstiger Kosten und die Erweiterung des Deckungsschutzes auch auf Güterfolge- und Vermögensschäden.