VERSICHERUNGEN

SERVICE

FRACHTFÜHRER-

VERSICHERUNG

Nichts dem Zufall überlassen!

Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter - Ihre Aufgaben sind vielfältig: Neben dem Transport von Waren und der Lagerung bieten Sie Ihren Kunden auch die Logistik dahinter an. Auch wenn Sie präzise planen und vorsorgen, lassen sich unangenehme Überraschungen nicht völlig ausschließen. Kommt es zu einem Schaden, müssen Sie Ihrem Kunden diesen ersetzen. Dabei ist es wichtig, einen Partner zu haben, auf den Sie sich bei der Absicherung verlassen können.

Sprechen Sie für Details und bei Fragen gerne unsere Experten der HORBACH GmbH (Versicherungsmakler) an.


DECKUNGSUMFANG

Mit einer Speditionsversicherung werden folgende Schäden abgesichert:

  • Haftung des Spediteurs aus Verkehrsverträgen

  • Güterschäden: Beschädigung und Verlust der Ware

  • Güterfolgeschäden: Vermögensschäden, die aus Güterschäden resultieren

  • reine Vermögensschäden: Schäden am Vermögen Dritter, die nicht im Zusammenhang mit einem Güter- oder Güterfolgeschaden stehen

  • Lieferfristüberschreitung und Verspätung

Eine Speditionsversicherung umfasst zwei Versicherungen zugleich: zum einen eine Haftungsversicherung für den Spediteur und zum anderen eine Transportversicherung für den Auftraggeber. Die Haftungsversicherung sichert die eigene Haftung als Spediteur, Frachtführer und Lagerhalter ab. Häufig sind auch Risiken aus neu hinzukommenden Abkommen mit einer Vorsorgeversicherung abgesichert.

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HÄUFIGE FRAGEN ZUR SPEDITIONSVERSICHERUNG

Welche Kosten werden von einer Speditionsversicherung im Schadensfall übernommen?

Der Versicherungsschutz einer Speditionsversicherung beinhaltet neben der Prüfung erhobener Schadenersatzansprüche Dritter gegen den Spediteur (ob berechtigt oder nicht, und wenn ja, in welchem Umfang) auch deren Wiedergutmachung oder Abwehr, je nachdem, ob die Ansprüche berechtigt waren oder nicht. Die Versicherung bietet dem Versicherten somit einen passiven Rechtsschutz.

Im Falle eines Schadens erstattet die Speditionsversicherung Ersatz für Güterschäden und Güterfolgeschäden. Sie übernimmt zudem die anfallenden Kosten und Aufwendungen:

  • für die Verteidigung der Rechte des Spediteurs (Abwehr unbegründeter Ansprüche auf Schadenersatz)

  • für die Feststellung von Schäden

  • für eine Minderung oder Abwendung eines Schadens

  • für eine Bergung und Beseitigung von Ladegut – sofern hierfür eine behördliche oder gesetzliche Verpflichtung besteht

Manche Versicherer unterscheiden zwischen Speditionsverträgen und Lagerverträgen. Daran orientieren sich letztlich deren maximale Entschädigungssummen je Schadensfall.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Schutz der Speditionsversicherung beginnt, sobald die Ware von ihrem bisherigen Ort, an dem sie aufbewahrt wurde, entfernt wird. Der Schutz endet, sobald die Ware ihren vom Empfänger festgelegten Ort erreicht hat.

Welche Deckungssumme/Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die Versicherungssumme sollte sich am Neuwert der Ware orientieren bzw. am gemeinen Wert, zu dem die Ware am Abholungsort verkauft werden könnte. Zu diesem Wert sollten schließlich auch Kosten für Fracht und Zoll sowie sonstige anfallende Kosten während des Transports hinzugerechnet werden.

Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?

Der Beitrag zur Speditionsversicherung wird individuell berechnet. Grundlage hierfür sind die gegenüber der Versicherung angegebenen Risiken in Bezug auf Transporte und Lagerung, zum Beispiel:

  • regionale, nationale oder internationale Transporte

  • Größe des transportierenden Fahrzeugs (bis 3,5 t, bis 7,5 t oder darüber)

  • Art des Verkehrs: Ladung, Sammelgut, Luftfracht oder Seefracht

  • Selbsteintritt oder Subunternehmen

  • Art der transportierten Güter: temperaturgeführte Waren, elektronische Güter, Gefahrgut, geringwertige Güter, KFZ, lebende Tiere, Schwergut oder andere Güter

  • Vorschäden

Die Beiträge zur Speditionsversicherung teilen sich auf einen Teil für die Haftungsversicherung und einen Teil für die Schadenversicherung auf. Den Beitragsanteil für die Haftungsversicherung hat der Spediteur selbst zu leisten, den Beitragsanteil für die Schadenversicherung hat im Innenverhältnis der Auftraggeber zu zahlen. Da der Spediteur der Versicherung den gesamten Beitrag schuldet, kann er den auf den Auftraggeber entfallenden Beitragsanteil als Aufwendungen ihm gegenüber geltend machen.

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